Müssen Kinder „Elternunterhalt“ zahlen, oder kann unterstützend Sozialhilfe beantragt werden? Was tun, wenn die stationäre Unterbringung nicht aus eigenen Mitteln gezahlt werden kann?
Am Donnerstag, 21. März, 18 Uhr, gibt Rechtsanwalt Christian Müssemeyer in seinem Vortrag im Multifunktionsraum des Walter-Kobold-Hauses der Graf Recke Stiftung, Einbrunger Straße 71, Antworten auf diese und weitere finanzielle Fragen bei der stationären Unterbringung der Eltern und nennt eine Fülle von Praxisbeispielen.
Der Eintritt ist frei. Um telefonische Anmeldung wird gebeten unter 0211/4055 4000.
Der Informationsabend findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Menschen im Walter-Kobold-Haus 2019" statt und wird vom Förderverein Walter-Kobold-Haus e.V. gefördert.
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