ÜBER 30 JAHRE EHRENAMT - JETZT EHRENRICHTER
ZUM SOZIALGERICHT BERUFEN

Der 66- jährige Journalist ist seit 13 Jahren Bezirksvertreter für Garath und Hellerhof und fast so lange als Seniorenrat für den Stadtbezirk tätig. Zudem setzt er sich seit über 15 Jahren im VdK Sozialverband Düsseldorf und im Ortsverband Benrath-Garath für die Rechte und Belange schwerbehinderter Menschen ein.

Nun erhielt der 66-jährige Journalist und Sozialhelfer die Ernennungsurkunde des Sozialgerichts Düsseldorf zum ehrenamtlichen Richter für die Amtszeit 2023 - 2027. Vorgeschlagen für die kommende Amtszeit wurde er vom VdK Sozialverband Düsseldorf.

Als Sozialhelfer bietet Ries seit über 30 Jahren ehrenamtlich Hilfe und Unterstützung zur selbstständigen Lebensführung für Menschen jeden Alters in besonderen Lebenssituationen an und unterstützt in seinem Stadtbezirk Jugendliche – zum Beispiel bei der Suche nach einer Lehrstelle. Ältere und kranke Menschen oder Menschen mit Behinderungen begleitet er bei behördlichen Angelegenheiten, hilft beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen. 2013 wurde er für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement zum Wohle seiner Mitbürger*innen mit dem LVR-Ehrenpreis und 2018 mit dem Martinstaler der Landeshauptstadt Düsseldorf - geehrt und ausgezeichnet.

Das neue Ehrenamt als Ehrenrichter, ist für Ries »eine weitere und neue Herausforderung«, der er sich gerne stellen wird.
"Ich wünsche mir bei der Ausübung dieses wichtigen Amtes, dass ich, mit meinen zukünftigen Richter-Kolleg*innen, die ›richtigen‹ Entscheidungen treffen werde, denn es gilt immer zwei Seiten (Kläger und Beklagte) richtig und nach Recht und Gesetz zu beurteilen, die sich – jeder für sich – zumindest subjektiv im Recht wähnten.

Natürlich steht an erster Stelle das Gesetz – dem sich alle zu unterwerfen haben und der Mensch, der auf ein faires Urteil – unter Ausschöpfung aller für sich günstigen Möglichkeiten – vertrauen darf. Dafür gibt es die Rechtsprechung, die Instanzen und die Gerichte mit Berufsrichter*innen und ehrenamtlichen Richter*innen", so Ries.

𝙑𝙤𝙧𝙨𝙘𝙝𝙡𝙖𝙜𝙨𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩

Für die jeweiligen Amtszeiten ehrenamtlicher Richter*innen werden regelmäßig Personen und Vereinigungen gesucht, die nach Art und Umfang ihrer bisherigen Tätigkeit sowie ihres Mitgliederkreises Aufgaben sachkundig erfüllen können. Der Sozialverband VdK Düsseldorf ist eine dieser Vereinigungen, der die Anliegen seiner Mitglieder auch vor den Sozialgerichten vertritt und schlägt deswegen auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter vor - in diesem Fall wurde das langjährige Mitglied Peter Ries für das anspruchsvolle Ehrenamt des Ehrenrichters vorgeschlagen.

Peter Ries freut sich über diese Ernennung:
"Ich beschäftige mich seit über 30 Jahren ehrenamtlich in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Behinderung und ich denke, dass ich nicht nur meines Alters wegen über ausreichend Erfahrung und Sachkenntnisse in diesen Bereichen verfüge – was mir bei der unterstützenden Rechtsfindung in den kommenden Jahren sicher sehr nützlich sein wird", so Ries, der bereits eine Amtszeit bis 2005 als Schöffe am Düsseldorfer Amtsgericht erfolgreich hinter sich gebracht hat und seit 20 Jahren ehrenamtlich Kriminalprävention für Senioren betreibt. Seit 2019 ist er zudem Mitglied im Kriminalpräventiven Rat der Stadt Düsseldorf.

𝙒𝙤𝙯𝙪 𝙜𝙞𝙗𝙩 𝙚𝙨 𝙎𝙤𝙯𝙞𝙖𝙡𝙜𝙚𝙧𝙞𝙘𝙝𝙩𝙚?

Die Sozialgerichte können angerufen werden, wenn Versicherte mit einer Entscheidung ihrer Krankenkasse, ihrer Rentenversicherung oder ihres Arbeitsamts nicht einverstanden sind.

Außerdem sind die Sozialgerichte zuständig für viele weitere Streitigkeiten, zum Beispiel Schwerbehindertenverfahren, Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfe.

𝘼𝙪𝙛𝙜𝙖𝙗𝙚𝙣 𝙙𝙚𝙧 𝙀𝙝𝙧𝙚𝙣𝙧𝙞𝙘𝙝𝙩𝙚𝙧*𝙞𝙣𝙣𝙚𝙣

Ehrenamtliche Richter*innen sind Bürger*innen, die am Gerichtsverfahren teilnehmen. Werden Sie als ehrenamtliche Richter*in ausgewählt, sind Sie verpflichtet, das Amt anzunehmen. Ausnahmen sind möglich.

Als ehrenamtliche Richter*in sollen sie Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen aus Ihrem täglichen Leben in die Verhandlungen und Beratungen einbringen. Ein gutes Rechtsempfinden und Sachkenntnisse sind dabei sehr von Vorteil.

𝙁𝙪𝙧 𝙨𝙞𝙚 𝙜𝙚𝙡𝙩𝙚𝙣 𝙙𝙞𝙚𝙨𝙚𝙡𝙗𝙚𝙣 𝙂𝙧𝙪𝙣𝙙𝙨𝙖𝙩𝙯𝙚 𝙬𝙞𝙚 𝙛𝙪𝙧 𝘽𝙚𝙧𝙪𝙛𝙨𝙧𝙞𝙘𝙝𝙩𝙚𝙧*𝙞𝙣𝙣𝙚𝙣:

🔸️Sie sind an Recht und Gesetz gebunden
🔸️haben in der mündlichen Verhandlung und in der Urteilsfindung dieselben Rechte und dieselbe Verantwortung.
🔸️Sie sind bei der Rechtsfindung weisungsfrei und zu absoluter Neutralität verpflichtet.

Jede Kammer des Sozialgerichts ist mit einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richter*innen besetzt.

In Nordrhein-Westfalen wirken ehrenamtliche Richter*innen sowohl bei den Verwaltungsgerichten als auch beim Oberverwaltungsgericht an der Rechtsprechung mit. Ihre Mitwirkung stärkt das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung. Diese kann nur dann lebendiger Teil der Gesellschaft sein, wenn sie für die Bürgerinnen und Bürger verständlich ist. Hierzu leisten ehrenamtliche Richter*innen einen hervorragenden Beitrag. Sie bringen außerdem rechtliche Erfahrungen und Überlegungen in den Entscheidungsprozess ein und zwingen die Berufsrichter*innen, die Richtigkeit ihrer Erkenntnisse und die Überzeugungskraft ihrer Argumente auch an diesen Einwendungen zu messen.

𝙒𝙖𝙝𝙡 𝙙𝙚𝙧 𝙚𝙝𝙧𝙚𝙣𝙖𝙢𝙩𝙡𝙞𝙘𝙝𝙚𝙣 𝙍𝙞𝙘𝙝𝙩𝙚𝙧*𝙞𝙣𝙣𝙚𝙣

Die ehrenamtlichen Richter*innen werden von einem Wahlausschuss, der aus dem Präsidenten bzw. der Präsidentin des Verwaltungsgerichts (Oberverwaltungsgerichts), einem von der Landesregierung bestimmten Verwaltungs- beamten und sieben vom Landtag gewählten Vertrauensleuten besteht, jeweils auf fünf Jahre aus Vorschlagslisten der Kreise und der kreisfreien Städte gewählt.

Vor Beginn ihrer Tätigkeit werden die ehrenamtlichen Richter*innen in öffentlicher Sitzung des Gerichts durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden vereidigt. Die Vereidigung gilt für die Dauer des Amtes. Bei einer Wiederwahl ist eine erneute Vereidigung nicht erforderlich, wenn sich die weitere Amtsperiode unmittelbar anschließt. Die ehrenamtlichen Richter*innen leisten den Eid, indem jeder Einzelne die Worte spricht:

"Ich schwöre, die Pflichten eines ehrenamtlichen Richters getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und getreu dem Gesetz zu erfüllen, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe".

Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Wenn ehrenamtliche Richter*innen aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wollen, legen sie ein entsprechendes Gelöbnis ab.

Autor:

Peter Ries aus Düsseldorf

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