Schleuser am Flughafen festgenommen 

Am Donnerstag, 16. August, wurde bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle von Passagieren eines Fluges nach Instanbul ein 43-jähriger Niederländer festgenommen, der von der Staatsanwaltschaft Passau mittels Haftbefehl zur Strafvollstreckung gesucht wurde.

Wegen Einschleusung von mehreren Ausländern war der Mann bereits 2015 zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Diese hatte er bisher nicht angetreten. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde der Niederländer festgenommen und in die JVA gebracht, wo ihm aber 55 Tage seiner bisherigen U-Haft angerechnet werden.

Hingegen konnte ein 30-jähriger Georgier, aus Athen kommend, für 380 Euro seine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Im Verlauf der Befragung war auch bei diesem ein Haftbefehl festgestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Verden hatte den georgischen Staatsbürger wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Festnahme ausgeschrieben, da er die Geldstrafe bisher nicht gezahlt hatte. Gleichzeitig konnte seine Anschrift von den Beamten festgestellt werden, da eine weitere Fahndungsnotierung zur Aufenthaltsermittlung bestand.

Autor:

Lokalkompass Düsseldorf aus Düsseldorf

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