Organspende: große Telefonaktion

Referierten beim Patiententag (von links): Sören Melsa (Facharzt für Chirurgie und Koordinator, Deutsche Stiftung für Organtransplantation), Hans-J. Schmolke (Herztransplantierter) und Dr. Andreas Bertels (Facharzt für Neurochirurgie) | Foto: rei
  • Referierten beim Patiententag (von links): Sören Melsa (Facharzt für Chirurgie und Koordinator, Deutsche Stiftung für Organtransplantation), Hans-J. Schmolke (Herztransplantierter) und Dr. Andreas Bertels (Facharzt für Neurochirurgie)
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„Organspende rettet Leben“: Viele Rhein-Bote-Leser waren dem Aufruf gefolgt und kamen am Dienstag, 25. September, zum Patiententag in Golzheim. Weitere offene Fragen können am Montag, 1. Oktober, während einer Telefonaktion beantwortet werden.

Organspende – ein heißes und sehr persönliches Thema. Insbesondere nach den Vorfällen in Göttingen und Regensburg hat sich die Öffentlichkeit mit dem Thema in den letzen Monaten sehr intensiv auseinandergesetzt.

Viele Menschen sind verunsichert, viele verdrängen es und viele haben einfach Angst. Es gilt viele Fragen zu beantworten. Aus diesem Grund rief die Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) den Patiententag ins Leben. Experten und Betroffene standen hier Rede und Antwort. Neben Fachvorträgen waren zudem Organisationen aus dem Bereich der Organspende und Transplantation mit Informationsständen vertreten.

Die häufigsten Fragen an die Experten und Menschen, die mit einem Spendeorgan leben, haben wir hier festgehalten:

Gibt es eine Altersgrenze für die Organspende?
Es gibt keine Altersgrenze für Organspender. Entscheidend ist das biologische und nicht das kalendarische Alter. Ob die Organe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden.

Welche (Vor-)Erkrankungen schließen eine Spende aus?
Eine Organentnahme wird in der Regel ausgeschlossen, wenn beim Verstorbenen eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegen. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den vorliegenden Befunden, ob Organe für eine Entnahme in Frage kommen.

Werden Organspender registriert?
Es gibt keine Registrierung von Spendern. Es reicht, einen Ausweis auszufüllen und diesen stets bei sich zu tragen.

Genügt der Organspendeausweis als Rechtsgrundlage für eine Organentnahme? Werden die Angehörigen trotz Organspendeausweis um ihre Zustimmung gebeten?
Ist das Einverständnis des Verstorbenen dokumentiert, so ist eine Organentnahme rechtlich zulässig. Der Wille des Verstorbenen hat Vorrang. Bei vorliegendem Organspendeausweis werden die Angehörigen also nicht um eine Entscheidung zur Organspende gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden.

Unter welchen Bedingungen ist eine Lebendspende möglich?
Die Bedingungen für die Lebendspende regelt das Transplantationsgesetz. Dabei räumt der Gesetzgeber der Organspende nach dem Tode (postmortal) grundsätzlich Vorrang vor der Lebendspende ein. In Deutschland ist eine Organspende zu Lebzeiten nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, unter Ehepartnern, Verlobten und unter Menschen möglich, die sich in besonderer persönlicher Verbundenheit nahe stehen. Eine unabhängige Gutachterkommission prüft, ob die Spende freiwillig und ohne finanzielle Interessen geschieht. Es muss sicher gestellt sein, dass für den Empfänger zum Zeitpunkt der geplanten Übertragung kein Organ aus einer postmortalen Organspende zur Verfügung steht. Spender und Empfänger müssen sich zur ärztlichen Nachbetreuung bereit erklären.

Welche Voraussetzungen müssen für eine postmortale Organspende erfüllt sein?
Bevor Organe für eine Transplantation entnommen werden können, müssen zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Tod des Spenders muss nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden sein (Hirntod-Diagnostik). Zweitens muss für die Entnahme eine Einwilligung vorliegen, entweder in Form einer schriftlichen Einverständniserklärung des Verstorbenen (Organspendeausweis) oder indem eine vom Verstorbenen dazu bestimmte Person oder die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen einer Entnahme zustimmen.

Ich bin noch nicht volljährig. Kann ich trotzdem einen eigenen Organspendeausweis ausfüllen?
Minderjährige können ab dem 16. Lebensjahr ihre Bereitschaft zur Organspende auf einem Ausweis dokumentieren. Jugendliche ab 14 Jahre können gegenüber der Familie ihren Widerspruch zu einer Organspende erklären, wenn sie in keinem Fall ihre Organe spenden wollen.

Wird eine Organspende finanziell entschädigt?
Nein! Das Transplantationsgesetz schreibt zwingend vor, dass die Bereitschaft zur Organspende nicht von wirtschaftlichen Überlegungen abhängig sein darf.

Kann die Familie den Verstorbenen nach der Organentnahme nochmals sehen?
Die Familie kann in der von ihr gewünschten Weise Abschied von dem Verstorbenen nehmen. Nach der Entnahmeoperation wird die Operationswunde mit der gebührenden Sorgfalt verschlossen. Der Leichnam kann aufgebahrt werden und die Bestattung wie gewünscht stattfinden.

Ist die Organspende möglich, wenn gleichzeitig eine Patientenverfügung existiert?
Ja. Man kann diese so verfassen, dass die Möglichkeit zur Organspende erhalten bleibt. Um Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden, ist es wichtig, gerade zu diesen Punkten eindeutige Angaben zu machen und die Angehörigen darüber zu informieren. Vom Bundesministerium der Justiz gibt es dazu ausformulierte Textvorschläge. Möglich ist z.B. „Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu. (ggf. Ich habe einen Organspendeausweis ausgefüllt). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor.“

Am Montag, 1. Oktober, haben Rhein-Bote-Leser die Möglichkeit, weitere Fragen zu stellen. Sören Melsa, Facharzt für Chirurgie und Koordinator, Deutsche Stiftung für Organtransplantation, sowie Hans-J. Schmolke, ein Betroffener, in dessen Brust ein neues Herz schlägt, stehen während einer Telefonaktion bereit.

Organspende – ja oder nein? Diskutieren Sie mit!

Autor:

Kirstin von Schlabrendorf-Engelbracht aus Düsseldorf

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