Klärung? Islamisus
1955 schloss die damalige Bundesregierung ein Anwerbeabkommen mit Italien, das die praktische Durchführung der Arbeitsvermittlung in Italien von der Anforderung der deutschen Betriebe über die Auswahl der Bewerber in Italien bis hin zu Anreise, Lohnfragen und Familiennachzug regelte. (Quelle: wikipedia). Alles kein Problem - denn die meisten Italiener sind katholische Christen, systemkonform und systemkompatibel.
Das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei wurde am 30. Oktober 1961 in Bad Godesberg unterzeichnet und führte trotz zunächst anderslautender vertraglicher Ausgestaltung (Befristung der Aufenthaltsdauer auf maximal zwei Jahre: sogenanntes Rotationsprinzip) zu einer verstärkten Einwanderung aus der Türkei in die Bundesrepublik Deutschland.
Die angeworbenen Arbeiter wurden in Deutschland als Gastarbeiter bezeichnet.
Außenpolitisch bedeutsam war die Rolle der Türkei als NATO-Mitglied an der Südostflanke zur damaligen Sowjetunion und als wichtiger Handelspartner Deutschlands.
Insbesondere erhoffte sich die Türkei einen Rückgang der hohen türkischen Arbeitslosenzahlen, die durch ein dauerhaft über dem Wirtschaftswachstum liegendes Bevölkerungswachstum verursacht waren: „Die Türkei hatte ein erhebliches Interesse daran, einen Teil der rasch anwachsenden Bevölkerung befristet als Gastarbeiter ins Ausland zu schicken“.
Die Aufenthaltserlaubnis für die türkischen Gastarbeiter war zunächst auf 2 Jahre beschränkt. Danach sollten sie wieder zwingend in die Heimat zurückkehren und durch neue Arbeiter ersetzt werden (Rotationsprinzip). Ein Familiennachzug war, im Gegensatz zu den anderen Anwerbeabkommen, nicht vorgesehen. In der Praxis war das Rotationsprinzip auf Dauer allerdings nicht zu realisieren.
Besonders die deutsche Wirtschaft sprach sich dagegen aus, einmal angelernte Arbeitskräfte nach zwei Jahren bereits wieder gehen zu lassen. In einer Neufassung des Abkommens am 19. Mai 1964 wurde das Rotationsprinzip deshalb außer Kraft gesetzt und auch das Verbot des Familiennachzugs aufgehoben.
Aufgrund der Ölkrise 1973 und der aus ihr folgenden schweren wirtschaftlichen Rezession beschloss die Bundesregierung einen Anwerbestopp, der sämtliche Anwerbeländer betraf. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich - nach 12 Jahren Anwerbeabkommen - ca. 500.000 bis 750.000 Türken in Deutschland. Vor die Wahl gestellt, entweder dauerhaft in die Türkei zurückzukehren oder aber in Deutschland zu bleiben, entschieden sich die meisten türkischen Gastarbeiter für letzteres. Dies war der Beginn der nachhaltigen türkischen Einwanderung in die Bundesrepublik. (Quelle Wikipedia)
Jetzt einmal ernsthaft nachdenken. Wir alle gehen zum Italiener zum Eis essen oder Pizza essen. Wir alle gehen zur Döner-Bude. Wir alle freuen uns über den Kiosk, der auch nach Ladenschluss noch geöffnet hat.
Woher, verlixt nochmal, kommt diese neuerliche Fremdenfeindlichkeit?
Derzeit haben wir eine Anzahl von Muslimen und Muslima in Deutschland von ungefähr 5 Mio, das ist verschwindend klein zur Gesamtbevölkerung.
Nicht jeder Moslem ist böse, nicht jeder Deutsche ist gut!
Was treibt diese Minderheit in den Absolotismus, in die Radikaltität? Sicherlich auch die Ausgrenzung, die sie tagtäglich erfahren müssen.
Ich möchte hier nur die Kopftuch- und Kruzifix-Debatte erwähnen. Die fehlenden Perspektiven und die permanente Anfeindung.
Diese Menschen wurden in unser Land eingeladen - willkommen sieht anders aus.
Autor:Elke Es Said aus Düsseldorf |
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