Gericht entscheidet: Am 10. Dezember ist verkaufsoffener Sonntag in Düsseldorf
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am Donnerstag, 7. Dezember, entgegen dem Verwaltungsgericht Düsseldorf die Weihnachtsmärkte in Düsseldorf als prägende Veranstaltung anerkannt und damit den Weg zur Verkaufsöffnung am kommenden Sonntag frei gegeben.
„Ich bin froh, dass wir nun eine endgültige Entscheidung haben und Klarheit herrscht, dass die Sonntagsöffnung stattfinden kann. Es ist eine gute Entscheidung nicht nur für den Handel in der Stadt, sondern auch für dessen Besucher. Viele wären bei einer kurzfristigen Absage sonst enttäuscht gewesen“, sagt Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband NRW, zur Entscheidung des OVG Münster. „Ein Dank gilt auch allen Mitarbeitern der Stadt, die sich im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung tatkräftig für den Handel und die Verbraucher eingesetzt haben“, so Achten weiter.
Auch Oberbürgermeister Thomas Geisel begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ausdrücklich: "Das ist eine gute Nachricht für die betroffenen Geschäftsinhaber, die schon alles für Sonntag vorbereitet hatten. Die Entscheidung zeigt aber auch, dass wir endlich eine stabile Rechtsgrundlage brauchen. Mit der Düsseldorfer Lösung hatten wir bis dato einen gute Kompromiss gefunden."
Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat ausgeführt, die Einschätzung des Rates der Stadt Düsseldorf, der Weihnachtsmarkt stehe gegenüber einer Öffnung der Verkaufsstellen in den innerstädtischen Stadtteilen im Vordergrund, sei im Ergebnis rechtlich nicht offensichtlich zu beanstanden.
Dafür spreche hier der Umstand, dass es sich bei dem Weihnachtsmarkt in der Düsseldorfer Innenstadt um eine Veranstaltung von beträchtlicher Größe und Attraktivität handele, die während der Adventszeit jedenfalls eine ganz erhebliche Zahl sowohl innerstädtischer als auch auswärtiger deutscher und ausländischer Besucher anziehe. In einer innerstädtischen Umgebung, die bereits generell in besonderer Weise durch das wirtschaftliche Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und das alltägliche Erwerbsinteresse potenzieller Kunden geprägt sei, könne eine im städtischen Leben herausragende Veranstaltung wie der Weihnachtsmarkt in ihrer öffentlichen Wirkung selbst bei einem nicht in erster Linie veranstaltungsbedingten Besucheraufkommen in den Vordergrund treten.
Schließlich dürfte ein hinreichend enger räumlicher Zusammenhang zwischen dem Weihnachtsmarkt und der Ladenöffnung in den Stadtteilen Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt bestehen.
Der verkaufsoffene Sonntag während der Adventszeit gilt als einer der erfolgreichsten Tage für stationäre Händler. Die Geschäfte in der Düsseldorfer Innenstadt werden nun am zweiten Adventssonntag, 10. Dezember, von 13 bis 18 Uhr geöffnet haben.
Autor:Lokalkompass Düsseldorf aus Düsseldorf |
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