Arzt muss Schmerzensgeld zahlen nach Behandlungsfehler bei Brustkrebs
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- hochgeladen von Jacek Wojcik
Ein Frauenarzt in Dorsten in Nordrhein-Westfalen muss 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, da er einer Patientin nicht früh genug geraten habe, sich einem Mammographie-Screening zu unterziehen. So hat Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 12. August 2013 entschieden.
Diese Patientin aus Dorsten ginge seit Jahren zur Krebsvorsorgeuntersuchung zu diesem Arzt. Der Arzt hat lediglich eine Ultraschalluntersuchung angeordnet. Erst im Jahr 2010 wurde bei der Frau Mammographie-Screening durchgeführt und Brustkrebs diagnostiziert. Der Brustkrebs hat inzwischen gestreut.
Die Frau wurde mit einer belastenden Operation behandelt und danach sich einer Bestrahlung und auch einer Chemotherapie unterzogen. Durch ein frühzeitiges Mammographie-Screening hätte das Karzinom frühzeitig entdeckt werden können, noch bevor sich Metastasen gebildet hätten.
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