Düsseldorf: Auf Bezirkssportanlagen kann wieder eingeschränkt trainiert werden
Vier Freiluftsportanlagen in Düsseldorf für den Sportbetrieb wieder geöffnet

Düsseldorf: Aufgrund der Änderung der Corona-Schutzverordnung sind die Freiluftsportanlagen in Düsseldorf für den Sportbetrieb ab 11. Mai wieder geöffnet.  | Foto: Pixabay
  • Düsseldorf: Aufgrund der Änderung der Corona-Schutzverordnung sind die Freiluftsportanlagen in Düsseldorf für den Sportbetrieb ab 11. Mai wieder geöffnet.
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Aufgrund der Änderung der Corona-Schutzverordnung können die Freiluftsportanlagen in Düsseldorf für den Sportbetrieb wieder geöffnet werden. Seit Montag, 11. Mai, darf auf den Außenbereichen der nachfolgend aufgeführten Bezirkssportanlagen zu den regulären Öffnungszeiten wieder trainiert werden:

Von F. Velten und M. Buch

- Arena-Sportpark
- Bezirkssportanlage Wilhelm-Unger-Straße (Rather Waldstadion)
- Bezirkssportanlage Flinger Broich
- Bezirkssportanlage Paul-Thomas-Straße (Sportpark Niederheid)

Die auf den Anlagen befindlichen Kleinspielfelder, die für den Mannschaftssport vorgesehen sind, müssen aufgrund der geltenden Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen vorerst noch geschlossen bleiben.

Die Nutzung der Außensportanlagen ist jedoch nur unter Beachtung folgender Regeln wieder möglich:
- Um eine Ansteckung zu verhindern, darf der Sport nur ohne Kontakt zu anderen Sportlern mit einem Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Personen ausgeführt werden.
- Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz sind auch hier wichtig. Die Husten- und Niesetikette muss beachtet werden.
- Um niemanden zu gefährden, ist es wichtig, dass Nutzer die Außensportanlage nur aufsuchen, wenn sie sich gesund fühlen. Bei Krankheitssymptomen sollte von einem Besuch der Sportstätte abgesehen werden. Gleiches gilt für den Quarantäne-Fall.
- Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräume dürfen aufgrund der Hygienevorschriften nicht genutzt werden. Die Nutzung der Toiletten ist unter Berücksichtigung der besonderen Hygieneregeln möglich.
- Um Menschenansammlungen zu vermeiden, wird darum gebeten, dass keine Zuschauer beim Training vor Ort sind. Eine Ausnahme gilt für Kinder unter 14 Jahren - sie dürfen von einer erwachsenen Person begleitet werden.

Das Sportamt weist darauf hin, dass die Organisation des Sportbetriebs mit den entsprechenden hygienischen Voraussetzungen und Regelungen zu den Abständen der Eigenverantwortung der Nutzer obliegt.

Für Fragen zum Thema "Coronavirus" hat die Landeshauptstadt ein Informationsportal eingerichtet unter der Adresse: www.duesseldorf.de/corona

Autor:

Andrea Becker aus Essen-Borbeck

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