Kommentar: Taktisches Foul - Wie der VfL Bochum von einem seltsamen DFB-Urteil profitiert

Foto: Weege

Ein Grund für die Popularität des Fußballs, so heißt es, sei das einfache Regelwerk. Doch nicht nur die geplante Einführung der Torkamera zeigt, dass es allzu einfach offenbar auch nicht sein darf. Die 2. Bundesliga bietet ein aktuelles Beispiel dafür, wie aus digital abgeleitetem Gerechtigkeitsanspruch neues Unrecht wird.

Der Fall: Im Spiel bei 1860 München begeht der Bochumer Marcel Maltritz ein Foul, das Schiedsrichter Markus Wingenbach als rotwürdig bewertet. Der Unparteiische stellt aber statt des Übeltäters fälschlicherweise dessen Teamkollegen Holmar Örn Eyjolfsson vom Platz.

Im Nachgang wird der Irrtum natürlich offenbar, TV-Bilder und Sonderbericht des Schiedsrichters bestätigen das. Damit ist in diesem Fall die automatische Mindestsperre von einem Spiel nach einer Roten Karte hinfällig. Zu Recht! Was aber passiert mit dem wirklichen Missetäter? Nach jetzigem Stand gar nichts. Und das ist ein schlechter Witz! Marcel Maltritz’ geht völlig straffrei aus, für sein mit "glatt Rot“ bewertetes Foulspiel bekommt er also nicht nur keine Sperre, sondern noch nicht einmal einen Eintrag ins „gelbe“ Strafenregister.

Zudem erhebt sich hier drängend die Frage nach dem Fair Play: Galten die Bochumer Proteste nach dem Platzverweis etwa nur der Roten Karte an sich? Schwer vorstellbar. Vielmehr dürften sie auch der Tatsache gegolten haben, dass der Unparteiische den „Falschen“ vom Platz gestellt hatte. Warum aber ließen Maltritz und seine Kollegen es dann zu, dass statt ihm sein unschuldiger Mannschaftskamerad vom Platz musste?

Dass man beim VfL den Irrtum sofort auf dem Schirm hatte, bewies Sportvorstand Jens Todt, indem er gleich nach dem Abpfiff sicher „davon ausging, dass Eyjolfsson freigesprochen wird". Nun hat er Recht behalten. Dafür, dass niemand den Schiedsrichter bereits während des Spieles auf seinen Fehler aufmerksam machte, so wie es heute übrigens durchaus üblich ist, wird der VfL nun also belohnt.

Möglich macht das ein logischer Fehler in der DFB-Justiz: Eine ansonsten verbindliche Tatsachenentscheidung wird hier negiert - allerdings nur in eine Richtung. Wenn aber der DfB die Schiedsrichter-Entscheidung außer Kraft setzt, dann muss das doch für beide Beteiligten gelten, sprich: Kann Eyjolfsson nachträglich freigesprochen werden, muss Maltritz auch nachträglich belangt werden können.

Nur der DFB weiß, warum dem nicht so ist. Leidtragender dieser Ungerechtigkeit ist der nächste Bochumer Gegner MSV Duisburg. Dem fehlen in diesem so wichtigen Derby pikanterweise gleich zwei Spieler, die nach umstrittenen Entscheidungen gesperrt sind. Vielleicht sollte sich der MSV beim nächsten Mal einfach ein Beispiel am VfL nehmen, solange es das „Regelwerk“ zu lässt…

Autor:

Mark Zeller aus Duisburg

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