Eurowings-Streik - Update
Entschädigungsanspruch von bis zu 600 Euro für Betroffene
Die Airlines der Lufthansa-Group schaffen es einfach nicht aus den negativen Schlagzeilen heraus. Heute um Mitternacht hat ein dreitägiger Streik der Piloten von Eurowings begonnen, nachdem das Unternehmen kein verbessertes Angebot für diese vorgelegt hatte. Schon Anfang Oktober streikten die Piloten von Eurowings für einen Tag. Die Rechte der Flugreisenden beim heutigen Streik erklärt Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright.
„Flugreisende können bei kurzfristigen Annullierungen und großen Verspätungen einen Anspruch auf Entschädigung von 250 Euro bis 600 Euro geltend machen, da es sich auch bei diesem internen Streik von Eurowings nicht um einen außergewöhnlichen Umstand handelt“, sagt Brosche. Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache C-28/20 Anfang 2021 entschieden, dass Airlines sich bei internen Streiks nicht aus der Verantwortung ziehen können und damit zu einer Entschädigung der Flugreisenden führen. Der bereits vierte große interne Streik einer Airline der Lufthansa-Group innerhalb von nur drei Monaten ist besonders für die vielen Flugreisenden ein Ärgernis, die nach einem turbulenten Flugsommer auf etwas mehr Normalität in den Herbstferien gehofft hatten. Eurowings war diesen Sommer bereits negativ aufgefallen, da sie in Europa nach der Lufthansa die meisten Abflüge (1.212 Abflüge / 3,87 Prozent) gestrichen hatten, wie Flightrights Auswertung zeigt.
Keine Ruhe bei Lufthansa-Group
Zum Streik, der heute um Mitternacht begonnen hat und bis Mittwoch anhalten soll, hatte die Gewerkschaft Cockpit (VC) aufgerufen. Sie fordern bessere Arbeitsbedingungen, wie die Erhöhung der Ruhezeiten und eine Verringerung der maximalen Flugdienstzeiten für die Piloten. „Unter dem Streik leiden wie so häufig die Flugreisenden, die schon im Sommer aufgrund von Flugverspätungen und -ausfällen oft enttäuscht wurden. Auf die Lufthansa-Group ist auch aufgrund der vielen Streiks der letzten Monate weiterhin kein Verlass und sie schafft es trotz Versprechungen einfach nicht, bei den Beschäftigten wie auch bei Flugreisenden für Zufriedenheit zu sorgen. Wir sind auf jeden Fall da, um zu helfen und fordern alle Passagier:innen auf, ihre berechtigten Entschädigungsansprüche geltend zu machen“, so Brosche weiter.
In Kürze: Die Rechte der Reisenden bei Flugproblemen
Flugannullierung:
• Wird ein Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert, kann Flugreisenden nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigungszahlung zwischen 250 € und 600 € pro Person zustehen.
• Die Airline muss zusätzlich entweder die Ticketkosten zurückerstatten oder eine kostenfreie Ersatzbeförderung anbieten.
• Bietet die Airline keine Ersatzbeförderung, besteht beim Kauf eines neuen Tickets Anspruch auf Erstattung des teureren Preises.
• In Deutschland haben Passagiere drei Jahre Zeit, um eine Entschädigung zu fordern.
• Bei außergewöhnlichen Umständen kann die Entschädigung von bis zu 600 Euro entfallen, aber Anspruch auf Ticketerstattung oder Ersatzbeförderung bleibt.
Flugverspätung:
• Ab zwei Stunden Wartezeit haben Flugreisende Anspruch auf Versorgung mit Getränken und Snacks durch die Airline.
• Bei Verspätungen ab drei Stunden am Endziel steht Passagieren eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zu.
• Kinder mit eigenem Sitzplatz haben Anspruch auf Entschädigungszahlungen.
Streik:
• Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro, insbesondere bei Streiks Mitarbeitender der Airline.
• Airlines sind verpflichtet, Flugreisenden zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Ersatztransport zu organisieren.
• Bei langen Wartezeiten am Flughafen haben Flugreisende Anspruch auf Versorgung in Form von Getränken, Mahlzeiten, Telefonaten und Hotelübernachtungen.
• Wenn sich ein Flug um mehr als 5 Stunden verspätet oder ausfällt, können Flugreisende den Ticketpreis zurückverlangen.
Auch für die Durchsetzung aller anderen Ansprüche empfiehlt es sich, professionelle Unterstützung zu suchen. Flugreisende können zwar versuchen, ihre Forderungen auf eigene Faust geltend zu machen, was jedoch meist sehr zeitintensiv ist. Die Airlines erschweren die Kontaktaufnahme oftmals, indem sie unzureichende Kontaktdaten ausweisen. Zudem können sich Flugreisende an die Schlichtungsstelle im öffentlichen Personenverkehr wenden. Auch Fluggastrechtsportale wie Flightright helfen, die Rechte erfolgreich durchzusetzen. Flugreisende können online einfach Ihre Flugdaten eingeben. Besteht ein Anspruch, können sie das Fluggastrechtsportal mit der Einforderung der Ansprüche beauftragen.
Autor:Andrea Becker aus Essen-Borbeck |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.