Landeshauptstadt Düsseldorf - Neueste Meldungen - Verweil- und Alkoholkonsumverbot - Aktuell !!!
Was ist los in Düsseldorf? - Wichtige Neuigkeiten - Verweil- und Alkoholkonsumverbot - Bitte beachten!
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27.05.2021,
16:50 Uhr
Verweil- und
Alkoholkonsumverbot
Im öffentlichen Raum des Maskenpflichtgebietes "Altstadt" -
einschließlich der Rheinuferpromenade -
gilt ab Freitag, 28. Mai, auch ein Verweil-
und Alkoholkonsumverbot.
Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf
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Der Krisenstab der Landeshauptstadt Düsseldorf...
hatte sich am Dienstag, 26. Mai, der Empfehlung der Verwaltungsspitze,
der Polizei Düsseldorf und des DEHOGA Nordrhein angeschlossen und
dieses beschlossen.
Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen
Raum sollen zunächst für zwei Wochen gelten.
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Die Allgemeinverfügung...
die die rechtliche Grundlage bildet, tritt am Freitag, 28. Mai, in Kraft.
Unter folgendem Link ist die Allgemeinverfügung zum Verweil- und
Alkoholkonsumverbot veröffentlicht:
https://corona.duesseldorf.de/verweil-und-alkoholkonsumverbot
Nach der neuen Regelung gilt ab kommenden Freitag, 28. Mai,
bis Freitag, 11. Juni, Folgendes:
Innerhalb des Gebiets - analog der Maskenpflicht für die Altstadt und
das Rheinufer - ist das Verweilen und der Konsum alkoholischer Getränke
auf öffentlichen Straßen und Wegen untersagt. Dies gilt an Freitagen,
Samstagen, Sonntagen und am Tag vor Feiertagen jeweils von 20 Uhr
bis 5 Uhr des Folgetages, an den sonstigen Wochentagen von 20 Uhr
bis 1 Uhr des Folgetages.
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Ausgenommen vom Verweilverbot sind
Warteschlangen vor Einzelhandelsgeschäften,
Gastronomiebetrieben und sonstigen geöffneten Einrichtungen.
Auf Terrassen der Außengastronomie darf Alkohol verzehrt werden.
Im Einzelhandel, an Kiosken und im "To-Go" kann Alkohol in dem Verweil-
und Alkoholkonsumverbotsgebiet in der Altstadt und an der Rheinpromenade
nur erworben, aber dann nicht im öffentlichen Raum konsumiert werden.
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Ordnungsdezernent und derzeitiger
Krisenstabsleiter Christian Zaum:
"Optimismus und Freude über die neu gewonnenen Freiheiten durch
mögliche Lockerungen sind natürlich verständlich, aber es gibt gegenwärtig
keinen Anlass leichtsinnig zu werden. Weiterhin besteht ein Infektionsrisiko
besonders in statischen, dicht gedrängten Menschenansammlungen.
Deswegen musste am Pfingstwochenende ein Straßenzug in der Altstadt
geräumt werden. Durch Alkohol wachsen leider bei einigen Besuchern
Risikobereitschaft und Aggressivität.
Dies hat den Krisenstab am gestrigen Mittwoch bewogen, auf Empfehlung
auch von Polizei und Dehoga ein Verweil- und Alkoholkonsumverbot für
die Altstadt und Rheinpromenade zu beschließen."
Eine Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium des Landes ist erfolgt.
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Beschilderung
Auf das Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum
soll durch Schilder, insbesondere eingangs des Gebietes hingewiesen
werden. Diese sollen so schnell wie möglich produziert und montiert werden.
Kontrollen
Die Mitarbeitenden des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD)
werden die Bestimmungen der Allgemeinverfügung zum Verweil-
und Alkoholkomsumverbot im öffentlichen Raum mit dem gebotenen
Augenmaß kontrollieren.
Dies gilt auch und insbesondere bei Menschen mit körperlichen
Beeinträchtigungen und Mitbürgerinnen und Mitbürgern ohne Obdach.
Eine Zugangskontrolle in die Altstadt - ähnlich der Kontrollen beim
Glasverbot während der Karnevalszeit - wird es nicht geben. Sie wurde
im Gespräch von Stadt, Polizei und DEHOGA am Dienstag, 25. Mai, von
allen Beteiligten als nicht praktikabel und rechtlich auch nicht möglich
eingestuft und daher als mögliches Instrumentarium verworfen.
Verwarngeld
Bei Verstößen gegen Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen
Raum wird, wie auch bei Verstößen gegen die Maskenpflicht, in der Regel
ein Verwarngeld von 50 Euro erhoben. Zum Vergleich: Verstöße gegen die
Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie an ÖPNV-Stationen werden
in der Regel mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet.
Verstärkte Polizeipräsenz
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und Polizeipräsident Norbert Wesseler
waren sich im Gespräch vom Dienstag, 25. Mai, einig, dass die besondere
Situation der Landeshauptstadt eine verstärkte Präsenz von Einsatzkräften
erfordert.
Nächtliche Sperrung Königsallee
Für die Königsallee, die auch unabhängig von der Corona-Pandemie immer
wieder von der Autoposer-Szene stark frequentiert wird, wurde am Dienstag,
25. Mai, beschlossen, die Straße freitags, samstags und in Nächten vor
Feiertagen generell und sonst anlassbezogen für den nächtlichen Autoverkehr
zu sperren. Dies bedeutet nicht, dass sich Anwohner der Kö und deren Besucher
nicht mehr frei bewegen können. Vielmehr soll damit der Autoposer-Szene
begegnet werden.
Kontrollierte Sperre
am Mannesmannufer
Um die Autoposer-Szene und den touristischen Besucherverkehr
am Mannesmannufer einzudämmen, gibt es an Wochenenden
Vorkehrungen. Die Zufahrt zum Mannesmann-/Rathausufer -
von der Haroldstraße und Neusser Straße aus - wird am
Horionplatz mit einer kontrollierten Sperre versehen, in der Regel:
freitags und am Tag vor Feiertagen von 18 Uhr bis nachts
samstags, sonntags und an Feiertagen, jeweils von 11 Uhr
bis nachts.
Die Zufahrt ist nur Anwohnern sowie deren Besuchern, Rettungsdiensten,
Pflegediensten, dem Busverkehr und Taxen erlaubt. Das Einhalten der
Durchfahrtssperren wird durch von der Stadt beauftragtes Kontrollpersonal
überwacht, um die Einfahrt für Autos der "Poser-Szene" und den
Parksuchverkehr von Besuchern des Rheinufers zu unterbinden.
Freitreppe
Die Freitreppe bleibt bis auf Weiteres gesperrt.
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Noch etwas Schönes:
Autor:Bruni Rentzing aus Düsseldorf |
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