Wahlfreiheit bei Energieausweisen für Wohngebäude?

Gebäudebeurteilung | Foto: BV Farbe
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Eine Untersuchung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung befeuert die politische Diskussion um die Ausstellung von Energieausweisen. Das Bundesinstitut (BMVBS-Online-Publikation, Nr. 01/2011) bewertete ausgestellte Energieausweise für Gebäude nach EnEV 2007. Danach ergibt sich eine erhebliche Fehleranfälligkeit der Energieausweise. Der Bericht geht von einer Fehlerquote bei Bedarfsausweisen von 71 Prozent und bei Verbrauchsausweisen von 34 Prozent aus.

Um die Ergebnisse eines Bedarfsausweises und eines Verbrauchsausweises vergleichbar zu machen, empfiehlt der Bericht die Standardangaben für Heiz- und Lüftungsverhalten für die Berechnung eines Bedarfsausweises an die Lebenswirklichkeit angepasst werden. Der Heizbedarf und die Lüftungswärmeverluste würden in der relevanten Norm überschätzt, wodurch der detailliertere, qualitativ höherwertige Bedarfsausweis zu schlechteren Ergebnissen führe. Bemängelt wurde auch, dass es für Energieberater keine Verpflichtung zur Dokumentation der in die Berechnung eingeflossenen Unterlagen und Daten gibt.

Aussteller von Energieausweisen, private Eigentümer und Wohnungsunternehmen bewerten allerdings die Aussagekraft des Bedarfsausweises im Durchschnitt gut. Dagegen sind diese hinsichtlich des Verbrauchsausweises geteilter Meinung und Fachleute finden, dass der Verbrauchsausweis schlecht über die energetische Qualität der Gebäude informiert.

Hervorgehoben wird, dass es für den Verbraucher auf die Angaben für den Endenergiebedarf ankommt. Die Berechnung des Primärenergiebedarfs - basierend auf der ökologischen Qualität des Energieträgers -könnte wie auch weitere Informationen in einem Anhang beigelegt werden.
Letztendlich kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass sowohl der Bedarfsausweis, als auch der Verbrauchsausweis hinsichtlich Verbraucherfreundlichkeit und Akzeptanz ihre Berechtigung haben.

Die Baupolitiker von CDU/CSU und FDP haben nun den Bundesbauminister aufgefordert schnell die Konsequenzen aus dem Gutachten zu ziehen. Demnach sollen zukünftig die Hauseigentümer selbst die Variante des Energieausweises wählen können. Damit würde die kostengünstigere Variante der Verbrauchsausweise zukünftig bei kleineren Gebäuden mit bis zu 4 Wohnungen aller Wahrscheinlichkeit nach eine höheren Zuspruch erfahren.

Quelle: BV Farbe Gestaltung Bautenschutz

Zu Handwerksthemen finden Sie ebenfalls Beiträge unter http://malerillu.de , dem Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf sowie unter http://malerdüsseldorf.de und http://energie-und-fassade.de

Autor:

Heiner Pistorius aus Düsseldorf

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