Umweltzone Düsseldorf: Ab 1. Juli nur mit grüner Plakette

Foto: dusmedia

Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2014 wird das Einfahrverbot in die Umweltzone Düsseldorf auf Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 – Fahrzeuge mit gelber Plakette – ausgedehnt. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt nur noch Fahrzeuge, die eine grüne Schadstoffplakette haben, in die Umweltzone einfahren dürfen. Betroffen von dem Fahrverbot in der Umweltzone sind rund 15.000 in Düsseldorf zugelassene Fahrzeuge mit gelber Plakette.

Mit der Verschärfung des Fahrverbotes auf „grün“ ist der Endzustand der stufenweise eingeführten Umweltzone erreicht. Wesentliches Ziel der Umweltzone ist die Verringerung von gesundheitsschädlichen Abgasen wie Feinstaub und Stickoxide. Die grüne Umweltzone stellt die Ausschöpfung des Potenzials der Plakettenverordnung, der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Imissionsschutzgesetzes (BImSchV), dar.

Wie es bisher schon der Fall ist, werden auch künftig Fahrzeuge, die im Rahmen der Überwachung ohne oder mit ungültiger Plakette angetroffen werden, durch Polizei und die Außendienstkräfte des Ordnungsamtes erfasst. Gemäß dem neuen Bußgeldkatalog, der seit 1. Mai 2014 Gültigkeit hat, werden für das Einfahren in die Umweltzone ohne grüne Schadstoffplakette 80 Euro fällig. Punkte -im Fahreignungsregister in Flensburg riskieren Fahrer, die dagegen verstoßen aber nicht mehr.

Ausnahmegenehmigungen möglich

In Fällen wirtschaftlicher und sozialer Härte können für bestimmte Fahrtzwecke vom Straßenverkehrsamt Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone erteilt werden. An den Voraussetzungen für die Erteilung von Ausnahmen ändert sich zum 1. Juli nichts Wesentliches. Eine der Grundvoraussetzungen ist die Frage der Nachrüstbarkeit der Fahrzeuge, wobei keine Ausnahme erteilt werden kann für Fahrzeuge, die nachrüstbar sind. Alle nicht nachrüstbaren Fahrzeuge mit gelber Plakette dürfen in die Umweltzone fahren, wenn sie sichtbar im Fahrzeug die Bescheinigung einer Prüfstelle wie etwa des Tüvs mitführen, dass keine Nachrüstung möglich ist.

Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung und weitere Infos sind im Internet abrufbar unter: http://www.duesseldorf.de/kfz/feinstaub/index.shtml.

Autor:

Lokalkompass Düsseldorf aus Düsseldorf

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