Tagfahrleuchten ab 7. Februar Pflicht

Foto: Werkfoto: Honda

Ab dem 7. Februar sind Tagfahrleuchten Pflicht! Dieser Satz motiviert derzeit viele Autofahrer, auf die Schnelle Nachrüstsätze zu erwerben. Der TÜV-Süd empfiehlt: Tempo rausnehmen und erst einmal umfassend informieren. Denn: Der Stichtag gilt für die Zulassung neuer Fahrzeugtypen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, bereits zugelassene Wagen nachzurüsten und auch nach dem 7. Februar gekaufte Neufahrzeuge müssen nicht mit den Tagfahrleuchten ausgestattet sein – es sei denn, es handelt sich um neue Modelle, die erst ab diesem Zeitpunkt zu den Händlern in den Verkauf gehen.
Bei einer eventuellen Nachrüstung raten die TÜV-Experten zur Vorsicht. Denn fehlen dem Nachrüstsatz die erforderlichen Prüfzeichen, kann die Betriebserlaubnis des kompletten Fahrzeugs erlöschen. Läuft der Einbau der zusätzlichen Leuchten nicht fachgerecht, kann es sogar einen Kurzschluss im Bordnetz geben. „Wer nachrüsten möchte, sollte bei der Auswahl der Teile große Sorgfalt walten lassen – und den Einbau an sich am besten einer Fachwerkstatt übergeben“, sagt Frank Benz, Experte von TÜV-Süd.
Doch der Reihe nach: Ab dem 7. Februar müssen alle neuen Pkw-Typen – also Fahrzeugtypen, die vorher noch nicht vom Fahrzeughersteller angeboten wurden – serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Ab 7. August 2012 greift dieselbe Regelung dann auch für Lkw. In beiden Fällen gilt: Gemeint sind neue Typen von Fahrzeugen, nicht Neufahrzeuge generell. Das bedeutet: Wer nach dem 7. Februar 2011 beispielsweise einen neuen, aber aktuellen VW Golf kauft, so muss dieser nicht mit Tagfahrlicht ausgestattet sein. Entscheidet sich der Käufer dagegen für das Nachfolgemodell, sind Tagfahrleuchten Pflicht.

Autor:

Markus Tillmann aus Essen-Kettwig

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