Streik am Düsseldorfer Flughafen: Tipps der Verbraucherzentrale

Fluge verspätet oder ganz gestrichen: Viele Passagiere müssen am Düsseldorfer Flughafen länger als geplant warten. | Foto: RB-Archiv
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Annullierte Flüge und Verspätungen: Am Flughafen Düsseldorf läuft es heute nicht rund. Grund sind "sehr kurzfristig angesetzten Warnstreiks der Gewerkschaft ver.di im Bereich der Sicherheitskontrollstellen", informiert der Flughafen und bittet alle Passagiere, "sich vor ihrer Anreise zum Airport unbedingt bei den Airlines, Reiseveranstaltern oder auf der Homepage von Düsseldorf International über ihren Flugstatus zu informieren."

Wie lange der Ausstand dauern wird, ist laut Flughafen noch nicht bekannt. Das Personal an den Passagierkontrollstellen, die so genannten Luftsicherheitsassistenten, seien Angestellte eines privaten Sicherheitsdienstleisters, die im Auftrag der Bundespolizei die Kontrollen der Flugpassagiere übernehmen.

Die Verbraucherzentrale NRW erläutert die Rechte von Fluggästen, die wegen der Arbeitsniederlegungen am Boden bleiben müssen oder erst verspätet zum Ziel kommen:

Streichung des Fluges: Wird der Flug wegen der Arbeitsniederlegung ganz gestrichen, muss die Airline nach der EU-Verordnung für Fluggastrechte die Passagiere per Ersatzflug zum Ziel befördern. Dies dürfte unter den gegebenen Umständen kaum möglich sein. Alternativ kann der Reisende bei Annullierung des Fluges vom Luftbeförderungsvertrag zurücktreten und sich den Flugpreis erstatten lassen. Ausgleichszahlungen braucht die Fluggesellschaft nach bislang überwiegender Ansicht nicht zu leisten, wenn sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um Flugannullierungen zu vermeiden.

Verspätung des Fluges: Startet die Maschine wegen des Streiks erst verspätet, haben Reisende nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung bei Abflugsverzögerungen von zwei Stunden (Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer), drei (Mittelstrecken bis 3.500 Kilometer) bzw. vier Stunden (Langstrecken) Anspruch auf kostenlose Betreuung. So hat die Airline auf Wunsch des Reisenden für Mahlzeiten, Erfrischungen, zwei Telefongespräche, Telexe, Faxe oder E-Mails sowie für notwendige Hotelübernachtungen inklusive Transfer zu sorgen. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Fluggesellschaft die notwendigen Kosten einer Übernachtung im Hotel übernehmen. Wer die Reise nicht mehr antreten will, kann bei einer mindestens fünfstündigen Flugverspätung darauf pochen, das Geld dafür zurückzubekommen.

Flug bei einer Pauschalreise: Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, sollte sich der Urlauber an den Reiseveranstalter wenden. Auch er hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Allerdings muss dem Veranstalter in der Regel eine angemessene Frist (einige Stunden) gesetzt werden, um einen solchen Transport zu bewerkstelligen. Ist das gebuchte Flugzeug wegen des Streikes bis zu vier Stunden verspätet, gilt das nach bisheriger Rechtsprechung zum Pauschalreiserecht als bloße Unannehmlichkeit. Erst wenn der Flieger mehr als vier Stunden Verspätung hat, kann – je nach Flugstrecke – ein Reisemangel vorliegen. Dann können fünf Prozent des Tagesreisepreises für jede weitere Verspätungsstunde vom Veranstalter zurückverlangt werden. Urlauber haben außerdem die Möglichkeit, nach ihrer Rückkehr den Reisepreis zu mindern, etwa wenn Reiseleistungen ausgefallen sind.

Autor:

Janina Krause (Rauers) aus Hilden

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