Düsseldorf: Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern werden Coronavirus generell untersagt
Stadt erlässt Allgemeinverfügung erst einmal bis Mittwoch, 22. April

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat am Mittwoch, 11. März, eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen, in der Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmer - die gleichzeitig anwesend sind - generell untersagt werden. | Foto: Pixabay
  • Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat am Mittwoch, 11. März, eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen, in der Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmer - die gleichzeitig anwesend sind - generell untersagt werden.
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Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat am Mittwoch, 11. März, eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen, in der Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmer - die gleichzeitig anwesend sind - generell untersagt werden. Die Allgemeinverfügung ist zunächst bis Mittwoch, 22. April, befristet, kann aber verlängert werden, wenn die Lage dies erfordert. Hinsichtlich der Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmern erfolgt derzeit die verwaltungsinterne Abstimmung. Über das Ergebnis wird gesondert informiert.

Von M. Bergmann

In der Allgemeinverfügung werden Veranstaltungen wie folgt definiert: "Veranstaltungen in diesem Sinne sind zeitlich begrenzte und geplante Ereignisse, an denen eine Gruppe von Menschen teilnimmt und bei denen das Ereignis ein definiertes Ziel und eine Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung hat und die von einer oder mehreren Personen organisiert wird. Der laufende Betrieb von Bildungseinrichtungen, Behörden und Gerichten sowie der Betrieb von Arbeitsstätten in denen ausschließlich dort beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anwesend sind, sind keine Veranstaltungen im Sinne dieser Verfügung."

Das Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern dient dem Zweck, eine zu erwartende Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19 oder SARS-CoV-2) zeitlich und räumlich zu verlangsamen und in der gegenwärtigen Lage - insbesondere von der noch anhaltenden Influenzawelle - zu entkoppeln. Eine zeitlich langsamere Ausbreitung hat den Vorteil, dass die medizinischen Versorgungssysteme über einen größeren Zeitraum in Anspruch genommen werden, so dass die punktuelle Belastung geringer und eine Überlastung vermieden wird. Außerdem sollen mit dem Verbot besonders vulnerable Personengruppen (beispielsweise Menschen mit Vorerkrankungen oder bereits geschwächtem Imunsystem) vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden.

Verbot, um Ausbreitung zeitlich und räumlich zu verlangsamen

Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern ist davon auszugehen, dass folgende Sachverhalte eine Weiterverbreitung von COVID-19 stärker begünstigen als Veranstaltungen mit weniger Teilnehmern: Bei großen Veranstaltungen können sich mehr Teilnehmer räumlich näher kommen als bei kleineren Veranstaltungen. Da mehr Menschen aus Nachbarregionen, anderen Bundesländern oder mit internationaler Herkunft die Veranstaltung besuchen, wird eine überregionale Verbreitung von COVID-19 wahrscheinlicher. Dies hat sowohl Auswirkungen auf eine mögliche Verbreitung von Erkrankungen in die Region als auch auf die Weiterverbreitung über regionale Grenzen hinaus.
Eine Nachverfolgung der Kontaktpersonen und daraus folgende Containmentmaßnahmen - damit sind Maßnahmen gemeint, um die Weiterverbreitung des Virus einzudämmen - wären für den Fall, dass ein Teilnehmer im Nachhinein positiv auf das Coronavirus getestet wird, nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich. Es ist außerdem wahrscheinlicher, dass Personen, die es besonders zu schützen gilt, wie beispielsweise aus der Krankenversorgung, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie der Inneren Sicherheit und Ordnung, unter den Teilnehmern sind. Dasselbe gilt für Risikopersonen, zumindest für höhere Altersgruppen. Hygiene-Maßnahmen, die das Risiko einer Ausbreitung von COVID-19 einschränken, können die Risiken bei Veranstaltungen dieser Größenordnung nicht ausreichend senken.

Autor:

Andrea Becker aus Essen-Borbeck

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