Düsseldorf: Inzidenz über 50
Stadt ergreift zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus

Düsseldorf: Mit Überschreiten des 50er-Wertes werden in der Landeshauptstadt Düsseldorf zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Reduktion von Neuinfektionen umgesetzt.  | Foto: Pixabay
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Die Corona-Infektionszahlen steigen in Düsseldorf weiter an. Aktuell ist am Montag, 12. Oktober (Stand: 15 Uhr), die 7-Tages-Inzidenz – also die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner – in Düsseldorf auf einen Wert von 54,8 gestiegen. Mit Überschreiten des 50er-Wertes werden in der Landeshauptstadt Düsseldorf zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Reduktion von Neuinfektionen umgesetzt.

Von Michael Buch

Die Maßnahmen werden vor allem deshalb ergriffen, damit die Kontaktpersonennachverfolgung durch das Gesundheitsamt weiter möglich bleibt. Nur so kann die Quarantänisierung und damit die Unterbrechung von Infektionsketten erfolgreich gewährleistet werden. Gleichzeitig wird die Stadtverwaltung zeitnah Personal aus anderen Bereichen der Verwaltung in das Gesundheitsamt umschichten, um die Arbeit des Gesundheitsamtes schnell und zielgerichtet zu unterstützen. Dadurch kann es allerdings zu Einschränkungen der Serviceleistungen von Ämtern und Institutionen, wie zum Beispiel bei den Stadtbüchereien, kommen.

Zusätzlich zur Stufe 1 ab der 35er-Inzidenz gilt mit Erreichen der 50er-Inzidenz Folgendes:

- Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf Wochenmärkten.
- Statt bisher 10 dürfen sich nur noch 5 Personen unter den in der Coronaschutzverordnung genannten Vorausssetzungen im öffentlichen Raum zusammen aufhalten.
- Sofern Hygienekonzepte bei Veranstaltungen nicht bereits eine deutlich kleinere Anzahl von Personen vorsehen oder andere Regelungen die Anzahl der Personen nicht weiter reduzieren, dürfen Veranstaltungen mit maximal 500 Personen unter freiem Himmel oder 250 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden. Bei allen Veranstaltungen muss die Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden.
- Es gilt stadtweit eine Sperrstunde für die Gastronomie von 1 Uhr nachts bis zum nächsten Morgen um 6 Uhr.
- Im Einzelhandel gibt es eine Reduktion der erlaubten Anzahl von gleichzeitig anwesenden Personen von 1 Person/7 Quadratmetern auf 1 Person/10 Quadratmetern.
- Die Landeshauptstadt Düsseldorf empfiehlt, private Feiern in privaten Räumen mit maximal 25 Personen durchzuführen und bei solchen privaten Partys in privaten Räumen eine Kontaktliste zu erstellen.
- Zudem gilt ab jetzt eine Beschränkung auf 25 Gäste bei Trauerfeiern und sowie bei Trauungen (hier muss in öffentlichen Gebäuden ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden).

Weiterhin gelten folgende Maßnahmen, die seit der Überschreitung des Schwellenwertes von 35 eingeführt worden sind:
- Es gilt weiterhin eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindertagesstätten. Dabei gelten die Altersvorgaben aus der aktuellen Coronaschutzverordung.
- In zwölf definierten Bereichen im Stadtgebiet wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen. Diese Bereiche werden in den kommenden Tagen zusätzlich ausgeschildert.

Die Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt für folgende zwölf Bereiche:
1. Kaiserswerth: Kaiserswerther Markt/Klemensplatz
2. Rath: Westfalenstraße/Westfalencenter
3. Gerresheim: Dreherstraße/Fußgängerzone
4. Düsseltal: Rethelstraße
5. Pempelfort: Nordstraße/Duisburger Straße
6. Stadtmitte: Der gesamte Bereich zwischen Altstadt im Westen, Graf-Adolf-Straße im Süden, Hauptbahnhof im Osten und Schadowstraße/Am Wehrhahn im Norden
7. Friedrichstadt/Unterbilk: Friedrichstraße, Düsseldorf-Arcaden, Bilk S-Bahnhof
8. Unterbilk: Bilker Allee, Bilker Kirche, Lorettostraße
9. Oberbilk: Kölner Straße
10. Eller: Gumbertstraße, Gertrudisplatz
11 . Benrath: Innenstadt, Fußgängerzone
12. Garath: Stadtteilzentrum

Die Maßnahmen beider Stufen enden frühestens nach 14 Tagen, was einer Inkubationszeit entspricht – und nur dann, wenn der Schwellenwert wieder unterschritten wird. Wichtig zudem: Alle beruflich bedingten Zusammenkünfte sind weiterhin zulässig unter Beachtung der Arbeitssicherheit und Hygieneregeln.

Das Gesundheitsamt weist zudem nochmals auf die Beachtung der Hygieneregeln nach der "A-H-A-Formel" (Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske "Mund-Nasen-Bedeckung" tragen) hin. So sollte jeder einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen halten, und überall dort, wo der Abstand nicht einzuhalten ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Zudem sollte ebenfalls auf die Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen geachtet werden.

Unterscheidung: Lokaler oder stadtweiter Anstieg

Bei allen zu ergreifenden Maßnahmen muss vor allem zwischen zwei Fällen unterschieden werden: der lokal begrenzte sowie der stadtweite Anstieg der Neuinfektionen. Der aktuelle Anstieg ist stadtweit zu verzeichnen; die Neuinfektionen sind nicht auf einen lokalen "Hotspot" zurückzuführen. Es ist davon auszugehen, dass es mehrere unklare Infektionswege im gesamten Stadtgebiet gibt.

Bei einem lokal begrenzten Anstieg handelt es sich hingegen um punktuelle Ausbruchsgeschehen wie zum Beispiel um Neuinfektionen in Krankenhäusern, in Pflegeeinrichtungen, in Gemeinschaftsunterkünften oder in Sammelunterkünften. Also dort, wo sich ein Anstieg räumlich lokal zuordnen lässt. In diesem Fall würden Maßnahmen zur aktiven Unterbrechung möglicher Infektionsketten eingeleitet werden. Eine gesonderte Sensibilisierung der breiten Bevölkerung wäre dann nicht erforderlich.
Hintergrund: Stufenkonzept Um im Fall steigender Zahlen frühzeitig Maßnahmen ergreifen und somit eine weitere Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 verhindern zu können, hatte die Landeshauptstadt Düsseldorf schon im Mai vorsorglich ein Stufenkonzept entwickelt, das beim Erreichen von einer 7-Tages-Inzidenz in Höhe von 30 und 50 greifen würde. Damals war durch den Bund lediglich die Zahl von 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner*innen innerhalb einer Woche als Schwellenwert festgelegt worden und es fehlte an entsprechenden Handlungskonzepten. Diese Vorgabe wurde mittlerweile angepasst und auch in die Coronaschutzverordnung des Landes NRW übernommen, so dass nun abgestufte Maßnahmen eingeleitet werden, sobald die 7-Tages-Inzidenz die Werte von 35 und 50 übersteigen sollte.

Für Fragen zum Thema "Coronavirus" hat die Landeshauptstadt ein Informationsportal eingerichtet unter der Adresse: www.duesseldorf.de/corona

Autor:

Andrea Becker aus Essen-Borbeck

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