Volljährige erhalten Bußgeld wegen der Abgabe von Spirituosen und Zigaretten an Minderjährige
Spirituosen und Rauchen erst ab 18
Gemäß Jugendschutzgesetz müssen nicht nur Verkäufer darauf achten, dass sie an Minderjährige keine Spirituosen und Tabakwaren abgeben. Auch Personen über 18 Jahren können ein Bußgeld erhalten. Die Überprüfung gehört zu den Aufgaben des Ordnungs- und Servicedienstes. Sie kontrollieren nicht nur Kneipen, Diskotheken und Trinkhallen sondern haben auch sonstige Personengruppen im Auge. So mussten kürzlich drei Erwachsene, die Zigaretten und den Likör "Blue Curacao" an Minderjährige abgegeben haben, ein Bußgeld zahlen.In einem Fall wurde ein Erwachsener von zwei 16-jährigen Mädchen angesprochen, ob er eine Zigarette für sie habe. Auf seine Nachfrage hin, ob sie schon 18 Jahre alt seien, bestätigten sie dies, hätten aber keinen Ausweis dabei. Der Mann glaubten den beiden und wurde nun mit einem Bußgeld in Höhe von 228,50 Euro bestraft.
Eine 18-Jährige wurde lediglich mit einem Verwarngeld in Höhe von 50 Euro belegt, da sie noch Schülerin ist und kein festes Einkommen hat. Sie hatte ihre 16-jährige Freundin von ihrem Likör trinken lassen.
Während einer Kontrolle in einem Imbiss in der Altstadt konnten die Einsatzkräfte des OSD feststellen, dass ein Mann einem Minderjährigen eine Schachtel Zigaretten abgegeben hat. Auch wenn der Minderjährige die Zigaretten nicht geraucht hat, wurde die Abgabe geahndet. Somit musste der Mann, der ihm die Zigaretten gab, 128,50 Euro bezahlen.
Autor:Lokalkompass Düsseldorf aus Düsseldorf |
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