Schöner wohnen und mit Malerarbeiten Steuern sparen

Die Regelungen zum Steuerabzug für Malerarbeiten gelten weiter fort. Kunden der Malerbetriebe können dies weiterhin nutzen.

Der Steuerabzug gilt für alle Malerarbeiten im Innenraum und an der Fassade. Alle Erhaltungs- und Renovierungsarbeiten sind hiervon erfasst. Gerade für Auftraggeber des mit einer breit gefächerten Leistungspalette bei Sanierungs- und Renovierungsarbeiten versehenen Malerhandwerks, bieten sich damit besondere Chancen unter dem Motto: "Mit Malerarbeiten Steuern sparen".

Quelle: Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz

Zu Handwerksthemen finden Sie auch Berichte unter http://malerillu.de, dem Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf

Autor:

Heiner Pistorius aus Düsseldorf

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