Ratgeber Fotorecht (Teil 6): Bild-Datenbanken, Foto-Lizenzen und Wasserzeichen
Nachdem wir uns in der vergangenen Woche grundsätzlich damit befassten, unter welchen Umständen man anderleuts Fotos nutzen könnte, wollen wir diese Woche etwas Näher ins Kleingedruckte gucken: Im sechsten Teil unserer Ratgeber-Reihe Fotorecht geht es um Fotoportale, Lizenzen und die Frage, welche besondere Rolle die Kompassrose hierbei spielt. Denn dank des Wasserzeichens gelten für den Lokalkompass besondere Regeln, wie uns die Rechtsabteilung des Verlags im Gespräch erklärt.
Es gibt im Internet viele Fotoportale, die explizit anbieten, dass man deren Fotos gratis redaktionell nutzen kann. Wäre das ein Tipp für BürgerReporter, sich für allgemeine Themen bei Pexels, Pixelio oder ähnlichen zu bedienen?
Für BürgerReporter leider nein. Solche Portale sind eigentlich eine tolle Sache, weil man Fotos im Rahmen der Lizenzbestimmungen kostenlos nutzen kann, oft für redaktionelle Zwecke, manchmal sogar für kommerzielle Zwecke. In der Regel ist die einzige Bedingung, dass man den Urheber und die Plattform bei der Veröffentlichung vollständig nennt, etwa „Foto: Maria Mustermann / pixelio.de“.
BürgerReporter des Lokalkompass haben allerdings ein Problem, denn wir wollen Material zur Verfügung gestellt bekommen, das ausschließlich von BürgerReportern produziert wurde. In unseren AGB steht, dass ein Nutzer an den Inhalten, die er bei uns hochlädt, umfassende Rechte einräumt. Das setzt allerdings voraus, dass der BürgerReporter diese Rechte auch einräumen kann. Diese Rechte hat er aber so gut wie nie, wenn er sich Bilder aus Datenbanken wie Pixelio oder anderen Anbietern verschafft, wo immer nur eingeschränkte Rechte übertragen werden.
Das fängt zum Beispiel schon damit an, dass wir laut unseren AGB berechtigt sind, das Foto zu bearbeiten, in den Wochenblättern zu veröffentlichen und mit unserem Lokalkompass-Logo zu versehen. Solche weitreichenden Rechte sind bei Bildportalen selten bis nie gewährleistet. Deshalb raten wir davon ab, sich dort zu bedienen.
Hinzu kommt übrigens auch, dass Fotos dieser Kostenlos-Portale oft keine Social Media-Lizenz beinhalten. In Konsequenz bedeutet das zum Beispiel: Wird ein Lokalkompass-Beitrag auf Facebook geteilt, der ein pixelio-Bild enthält, entstehen eventuell Haftungsansprüche. Das wollen wir vermeiden.
Blogger nutzen oft Bilder, die unter so genannten Creative Commons-Lizenzen stehen. Bei Wikipedia sieht man das oft. Unter dem Bild stehen dann kryptische Dinge wie „CC BY/SA 2.0“. Wäre das ein Weg für BürgerReporter?
Leider auch nicht. Die Creative Commons-Lizenzen sind ein tolles Modell, wonach die Nutzungsrechte eines Fotos durch entsprechende Codes gekennzeichnet sind. Lange juristische Formulierungen werden so in wenigen Zeichen international verständlich, Teilen nach fairen Regeln das Prinzip. Aber leider ist uns kaum eine CC-Lizenz geläufig, die es einem Medienunternehmen wie unserem erlaubt, sein Wasserzeichen auf CC-Fotos zu setzen. Auch hier gilt also, dass der Nutzer uns mehr Rechte einräumt, als er per Lizenz gewährleisten kann.
Also sind Fotos aus der freien Enzyklopädie Wikipedia kein Allgemeingut, das man für jeden Zweck verwenden kann?
Auf keinen Fall. Auch da muss man immer ins Kleingedruckte gucken, und für Lokalkompass kommen diese Bilder nicht ins Frage, weil das Portal all seine Bilder automatisch mit der Kompassrose als Wasserzeichen versieht. Einzige Ausnahme wären Fotos, die explizit als gemeinfrei deklariert und ohne weitere Bedingungen verwendbar sind.
Ok, dann will ich mal nicht knausrig sein und kaufe mir ein paar Bilder bei Foto-Kaufportalen wie Fotolia oder Getty. Was ich gekauft habe, gehört mir doch und darf ich auch benutzen, wie ich möchte. Oder?
Ganz so einfach ist es leider auch hier nicht. Es kommt natürlich darauf an, welche Bedingungen der jeweilige Anbieter zugrunde legt. Aber nochmal, egal ob ich Bilder gratis besorge oder kaufe: selten geht es so weit, dass ich per „Weiter-Lizensierung“ damit machen kann, was ich will! Ein BürgerReporter würde ein Foto im Zweifelsfall kaufen und im Falle des Lokalkompass einem Dritten, nämlich dem Verlag, unentgeltlich zur Verfügung stellen – mit mehr Rechten, als er im ersten Schritt überhaupt erworben hat.
Lesetipps
=> Leider nur selten Lokalkompass-tauglich: Creative Commons-Fotos
=> Der Fundus an Stockfotos: Bildquellen für Blogger
=> Keine Social Media-Lizenz: Stolperfalle Vorschaubilder
Habt Ihr Fragen zum Thema? Dann fragt bitte an dieser Stelle per Kommentar! Alle Beiträge dieser Interview-Reihe findet Ihr auf der Themenseite lokalkompass.de/fotorecht.
Autor:Stanley Vitte aus Düsseldorf |
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