Ratgeber Fotorecht (Teil 10): die wichtigsten Ratschläge für BürgerReporter

Fotos machen und veröffentlichen kann Spaß machen, aber auch Ärger verursachen. In unserer unserer Ratgeber-Serie Fotorecht erklären wir, worauf man achten sollte. | Foto: Thomas Ruszkowski
  • Fotos machen und veröffentlichen kann Spaß machen, aber auch Ärger verursachen. In unserer unserer Ratgeber-Serie Fotorecht erklären wir, worauf man achten sollte.
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Was ist beim Fotografieren und Veröffentlichen erlaubt und was nicht? Wer sich als BürgerReporter nicht haft- oder gar strafbar machen will, sollte mit Fotos auf lokalkompass.de vorsichtig sein. Zu diesem Zweck haben wir dieses Jahr unsere Ratgeber-Reihe Fotorecht veröffentlicht.

Die Regeln des Bild- und Urheberrechts sind umfangreich. Oft steckt der Teufel im Detail, und regelmäßig ändert sich etwas an der Rechtssprechung. Das wurde auch im Rahmen unserer insgesamt zehnteiligen Ratgeber-Reihe Fotorecht deutlich, in deren Diskussion wir auf Eure individuellen Fragen eingegangen sind. Als Essenz daraus möchte ich Euch hiermit drei wichtige Ratschläge geben.

1. Macht Euch Gedanken und fragt nach

Wer gerne fotografiert, sollte sich nicht nur mit Technik und Gestaltung auseinander setzen, sondern stets auch überlegen, ob jemand etwas dagegen haben könnte, dass Ihr dieses Foto schießt und veröffentlicht. Denkt vor allem an Persönlichkeitsrechte und versetzt Euch in die Lage möglicher Betroffener: Würdet Ihr wollen, dass man Fotos von Euch, Euren Kindern oder Eurem Haus und Garten ungefragt ins Internet stellt? Wann immer möglich, fragt um Einverständnis und Erlaubnis!

2. Lasst die Finger von anderleuts Fotos

Die Versuchung ist so groß wie das Internet selbst, aber wir raten Euch grundsätzlich davon ab, im Lokalkompass Fotos aus dem Internet zu veröffentlichen, die Euch nicht gehören. Wer das tun will, muss sich nämlich sowohl mit dem Kleingedruckten des Urhebers auseinandersetzen als auch mit den Nutzungsbedingungen des Lokalkompass. Ganz ehrlich: Spart Euch diesen Knatsch.

Ähnliches gilt, wenn ihr anderleuts Bilder per Collage, Screenshot oder Framing nutzen wollt: das sind zwar interessante Methoden, aber wer sich nicht mit den Fallstricken des Urheberrechts en Detail vertraut macht, muss sich auf unser fachliches Urteil verlassen. Wer in derlei Fallen garnicht erst tappen will, läßt schlicht die Finger von anderleuts Eigentum.

3. Reagiert schnell und gewissenhaft

Unwissen schützt vor Strafe nicht. Das sollte Euch immer bewusst sein. Als Nutzer des Lokalkompass haftet Ihr persönlich für Eure Veröffentlichungen auf der Plattform. Wer Unterlassungserklärung und Schadensersatz vermeiden will, sollte in Rechtsfragen stets auf den Rat von Community-Management und Lokalredaktion hören.

Fragt uns lieber einmal mehr als einmal zu wenig. Auf diese Weise haben wir schon einiges an Schaden vermeiden können. Denn das ist und bleibt unser Ziel: Lokalkompass soll keinen Ärger machen, sondern Freude bereiten.

Ratgeber Fotorecht

=> Teil 1: Persönlichkeitsrecht und Einverständniserklärung
=> Teil 2: Fotografieren bei Veranstaltungen
=> Teil 3: Öffentlichkeit, Panoramafreiheit und Beiwerk
=> Teil 4: die wichtigsten Tipps für unterwegs
=> Teil 5: Mal eben schnell ein Foto aus dem Internet!?...
=> Teil 6: Bild-Datenbanken, Foto-Lizenzen und Wasserzeichen
=> Teil 7: Urheberrecht, Unterlassung und Schadensersatz
=> Teil 8: Collagen, Screenshots, Framing
=> Teil 9: Verlag und Bürger-Community arbeiten zusammen

=> diverse Tipps zu Fotografie und Fotorecht bietet die Themenseite Fototipps

Autor:

Stanley Vitte aus Düsseldorf

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