Polizei informiert: Festnahmen am Flughafen Düsseldorf

Bei den grenzpolizeilichen Einreise- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am Wochenende wurden durch die Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren

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Aufgrund eines bestehenden Unterbringungshaftbefehl endete die Reise eines 40-Jährigen in der Justizvollzugsanstalt. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte den Mann zur Festnahme ausgeschrieben, weil er eine Restfreiheitsstrafe von 621 Tagen verbüßen muss. Der albanische Staatsangehörige wurde bereits im Mai 2012 rechtskräftig wegen Handel mit Betäubungsmitteln verurteilt. Einen Teil seiner Freiheitsstrafe (3 Jahre und 5 Monate) saß er direkt ab. Im Mai 2013 wurde der Mann mit der Auflage abgeschoben bis Mai 2023 nicht wieder in die Bundesrepublik einreisen zu dürfen. Bei seiner gestrigen Einreise aus Pristina verstieß er gegen die ihm bekannte Regelung.

Geldstrafe gezahlt, Heimreise fortgesetzt

Bei der Einreisekontrolle wurde eine 42-Jährige festgenommen, da sie von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verurteilt wurde. Die aus der Türkei kommende Frau konnte die Geldstrafe in Höhe von 969,40 Euro aufbringen und somit ihre Heimreise fortsetzen.

Ebenso wurde ein 57-Jähriger bei der Einreisekontrolle festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Betruges zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Deutsche konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.600,- Euro nicht umgehen, so dass er die nächsten 40 Tage seine Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt absitzen muss.

Autor:

Kirstin von Schlabrendorf-Engelbracht aus Düsseldorf

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