Ordnungsamt: Feuerwerk nur Silvester und Neujahr zünden

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt weist daraufhin, dass zum Jahreswechsel nur am Sonntag, 31. Dezember, und am Montag, 1. Januar, "geknallt" werden darf. Menschen, die Feuerwerkskörper früher oder auch später abbrennen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ebenfalls geahndet wird der Verkauf von Feuerwerkskörpern mit Altersbegrenzung ab 18 Jahren an Kinder und Jugendliche.

Der Verkauf beginnt am Donnerstag, 28. Dezember. Das Abbrennen von Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Seniorenheimen ist untersagt. Außerdem gilt auch in diesem Jahr ein Feuerwerksverbot in der Düsseldorfer Altstadt von Sonntag, 31. Dezember, 20 Uhr bis Montag, 1. Januar 2018, 6 Uhr. Weitere Informationen zum Feuerwerksverbot in der Altstadt: www.duesseldorf.de/ordnungsamt/feuerwerksverbot.html

Die Feuerwehr Düsseldorf erinnert kurz vor dem Jahreswechsel daran, dass es wegen unsachgemäßen Umgangs mit Böllern und Raketen jedes Jahr an Silvester und Neujahr zu Einsätzen kommt, bei denen zum Teil schwere Verletzungen behandelt werden müssen. "Wir möchten niemandem das Abschießen von Feuerwerk verbieten. Aber jeder, der Böller, Knallfrösche, Goldregen oder Raketen abschießt, sollte bedenken, dass davon bei unsachgemäßem Gebrauch erhebliche Gefahren für Leib und Leben ausgehen können", erklärt Christian Schlich, stellvertretender Leiter der Düsseldorfer Feuerwehr.

Dies bestätigt die Statistik der vergangenen Neujahrsnächte. Immer wieder kommt es zu Verbrennungen im Gesicht und an den Händen, Augenverletzungen und Gehörschäden. Aber auch abgerissene Finger können das Resultat sein, wenn ein Böller in der Hand explodiert. Vom Silvesterabend 2016 bis zum frühen Morgen des neuen Jahres 2017 zum Beispiel mussten 186 Menschen (2015/2016: 200) durch den Rettungsdienst versorgt werden. Die meisten davon kamen zur Behandlung ins Krankenhaus. Die Feuerwehr weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich zum Jahreswechsel 2016/17 ein Mensch (2015/16: fünf Menschen) durch Feuerwerkskörper verletzt hat. Diese niedrige Anzahl ist vor allem auf das Feuerwerksverbot in der Altstadt zurückzuführen.

Auch die Brandschutzeinheiten sind zum Jahreswechsel besonders gefordert. In der Zeit von 22 Uhr am Silvesterabend 2016 bis zum Neujahrsmorgen 2017 rückten die Feuerwehrleute 114 Mal (2015/2016: 63 Mal) zu Brandeinsätzen aus. Bei den meisten Bränden in der Stadt handelte es sich um Kleinbrände, oft verursacht durch Feuerwerkskörper. Nach Mitternacht rückten die Einsatzkräfte unter anderem zu drei größeren Einsätzen aus: An der Karthäuserstraße in Unterrath kam es zu einem Wohnungsbrand. Die Feuerwehr rettete vier Menschen. In Garath an der Emil-Barth-Straße standen Gegenstände auf einem Balkon in der vierten Etage in Flammen. Der dritte größerer Einsatz wurde in den frühen Morgenstunden gemeldet. Durch einen Wohnungsbrand an der Wagnerstraße, Stadtmitte, verlor eine Familie ihr Hab und Gut. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von mindestens 50.000 Euro.

Damit alle Düsseldorfer friedlich und unbeschadet ins neue Jahr kommen, hat die Feuerwehr Tipps zum sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern und Raketen zusammengestellt:

• Nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk kaufen und verwenden.
• Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen (Ausnahme sind für alle Altersklassen frei gegebene Produkte) oder alkoholisierten Menschen.
• Unbedingt vor dem Zünden die Gebrauchsanweisung lesen. Feuerwerkskörper und Raketen nur im Freien verwenden.
• Nach dem Anzünden der Zündschnur mindestens acht Meter Sicherheitsabstand um das Feuerwerk herum einhalten.
• Feuerwerkskörper nicht von Balkonen werfen, Raketen nicht vom Balkon aus starten.
• Ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Gebäuden, Bäumen und Fahrzeugen einhalten.
• Knaller nicht in Richtung von anderen Menschen werfen.
• Feuerwerk nicht bündeln oder gemeinsam anzünden; auch nicht in Dosen, Flaschen, Briefkästen oder Altpapiercontainern zünden.
• Besonders bei Kindern auf schwer entflammbare Kleidung achten, Silvester keine Kunstfaserstoffe wie etwa Fleece anziehen.
• Vermeintliche Blindgänger nicht anfassen, sie können auch noch verspätet zünden. Keinesfalls nachzünden, wegen der zu kurzen Zündschnur explodiert der Knaller möglicherweise sofort. Blindgänger mit Wasser übergießen und unbrauchbar machen, denn gerade für Kinder, die solche Kracher nicht zünden dürfen, sind sie spätestens am nächsten Tag eine große Gefahr.
• Raketen nur senkrecht starten. Dabei eine Flasche verwenden. Die Flasche muss einen sicheren Stand haben, am besten aus einem Flaschenkasten heraus. Keinesfalls Raketen aus der Hand starten.
• Die Flugbahn der Rakete abschätzen und die Auftreffstelle nach dem Ausbrennen beobachten.
• Nach Möglichkeit vor Silvester brennbare Gegenstände von Balkonen entfernen und Fenster schließen. Manchmal werden von Jugendlichen Raketen gezielt in geöffnete Fenster, auf Balkone oder andere brennbare Gegenstände geschossen.
• Bei Bodenfeuerwerk, wie Goldregen die Richtung des Funkenfluges beachten - dort sollten keine brennbaren Stoffe sein.
• Bei Leuchtbatterien auf die Standsicherheit achten. Tipp: ein Brett als Unterlage verwenden.
• Spätestens am nächsten Morgen die Abfälle der Nacht von der Straße und dem Gehweg entsorgen. Auf keinen Fall die Feuerwerksreste direkt nach dem "Knallen" in der Mülltonne entsorgen, da glimmende Reste auch noch nach Stunden zu einem Brand in Müllbehältern führen können.

Autor:

Lokalkompass Düsseldorf aus Düsseldorf

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