Oberlandesgericht Düsseldorf: Prozess gegen zwei mutmaßliche DHKP-C-Mitglieder: Urteil
Am Donnerstag, 09.02.2012, wird der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts in einem Strafverfahren gegen zwei mutmaßliche DHKP-C-Mitglieder am 49. Verhandlungstag und nach mehr als achtmonatiger Prozessdauer voraussichtlich ein Urteil verkünden.
Die Bundesanwaltschaft hatte im Januar und Februar 2011 den 29-jährigen Ünalkaplan D. u. a. wegen Mitgliedschaft und den 42-jährigen Sadi Naci Ö. wegen Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung angeklagt. Der Angeklagte Sadi Naci Ö. soll in den Jahren 2009 und 2010 die türkische DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi - Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front) als Leiter in Deutschland und anderen europäischen Ländern geführt haben. Der Angeklagte Ünalkaplan D. soll als hochrangiger Funktionär von 2003 bis Februar 2010 u. a. Gelder zur Finanzierung des bewaffneten Kampfes der DHKP-C beschafft und neue Mitglieder rekrutiert haben. Ab November 2008 soll er auch als hochrangiger Führungskader die Parteiarbeit im Gebiet Köln und dann ab Oktober 2009 in der DHKP-C-Region Westfalen koordiniert und kontrolliert haben (vgl. auch die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Nr. 13/2011 vom 17.05.2011).
Die Bundesanwaltschaft hat für den Angeklagten Ünalkaplan D. eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und für den Angeklagten Sadi Naci Ö. eine Freiheitsstrafe in Höhe von sechs Jahren und sechs Monaten beantragt. Die Verteidigung hat beantragt, den Angeklagten Ünalkaplan D. zu einer Freiheitsstrafe von weniger als vier Jahren und den Angeklagten Ö von weniger als fünf Jahren zu verurteilen.
Die Hauptverhandlung des 5. Strafsenats, Vorsitzende Richterin Barbara Havliza, beginnt am Donnerstag um 10.00 Uhr und findet im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf, statt.
Ton-, Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal und im Foyer sind im Rahmen einer Pool-Lösung bis zum Beginn der Sitzung gestattet. Als Pool-Führer werden jeweils zwei Fotoreporter und zwei jeweils aus höchstens drei Personen bestehende, von den deutschen öffentlich-rechtlichen bzw. privaten Fernsehanstalten gestellte - sowie namentlich und mit sonstigen Personalien vorher ausgewiesene - Kamerateams zugelassen, sofern diese sich zuvor bis eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts unter Angabe ihrer Personalien angemeldet haben. Die Bestimmung der Pool-Führer bleibt einer Einigung der interessierten Presseorgane bzw. Fernsehanstalten überlassen
http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/07_02_2012/index.php
Autor:Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen |
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