Corona: Neue Regelungen ab 28. Dezember
NEWS: Was uns nach Weihnachten erwartet

FROHE WEIHNACHTEN!
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23.12.2021, 17:05 Uhr
Corona:
Neue Regelungen
ab 28. Dezember

In Nordrhein-Westfalen tritt am Dienstag, 28. Dezember,
eine neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft.

In Düsseldorf gelten damit ab dann ebenfalls neue Regelungen.
Mit den Maßnahmen soll auch die weitere Ausbreitung der
Omikron-Variante eindämmt werden.

Mit der Änderung der Verordnung...

werden Kontaktbeschränkungen auf immunisierte Personen ausgeweitet.

Private Zusammenkünfte sind nur noch mit maximal zehn Personen zulässig,
sofern alle Personen geimpft oder genesen sind. Überregionale Großveran-
staltungen finden ohne Zuschauer statt.
Für andere Veranstaltungen werden die Höchstgrenzen für Zuschauer abgesenkt.

Die wichtigsten
Neuregelungen im Überblick


Reduzierung von Kontakten auch für Immunisierte

Ab 28. Dezember 2021 sind private Zusammenkünfte im Innen- wie
Außenbereich von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal
zehn Personen (allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl
von Hausständen) erlaubt.

Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen.
Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren
Bestimmungen fort und neben dem eigenen Hausstand dürfen
nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.

Großveranstaltungen ohne Zuschauer
Auch der MPK-Beschluss zum Zuschauerverbot bei Großveranstaltungen
wird eins zu eins für Nordrhein-Westfalen übernommen. Überregionale
Großveranstaltungen können damit nur noch ohne Zuschauer stattfinden.
Bei anderen Veranstaltungen gelten Kapazitätsgrenzen und eine Höchstzahl
von 750 Zuschauern.


Maskenpflichten und 2G+-Regel für den Freizeitbereich

Wegen der deutlich höheren Aggressivität der Omikron-Variante werden
die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert. Bei der Sportausübung
in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten können
keine Masken getragen werden – hier müssen immunisierte Personen
daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis,
der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.

*
Weitere Beschlüsse...

der Bund-Länder-Beratungen wie etwa die Schließung von Discotheken
und Clubs oder das Feuerwerksverbot sind in Nordrhein-Westfalen bereits
umgesetzt.
Unter das Verbot von Discotheken und öffentlichen und privaten
Tanzveranstaltungen fallen auch etwa Silvesterbälle in der Gastronomie
und vergleichbare Veranstaltungen, wenn Tanzen Schwerpunkt ist.

*

Aufgrund des erhöhten Schutzes...

wird die Auffrischungsimpfung dringend empfohlen, sofern der von
der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlene Mindestabstand
eingehalten wird.

Die wichtigen AHA+L-Standards im Alltag bleiben für alle Menschen,
unabhängig von ihrem Impfstatus, von großer Bedeutung.
Neben einer eigenverantwortlichen Begrenzung der Kontakte,
der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem
Lüften sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch ein freiwilliger
Schnelltest durchgeführt werden.

Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung einstweilen
weiterhin bis zum 12. Januar 2022.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung ist im Internet veröffentlicht
unter: www.land.nrw/corona

Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf

Frohe Weihnachten und Gesundheit! ♥

FROHE WEIHNACHTEN - Bleibt gesund! ♥

Autor:

Bruni Rentzing aus Düsseldorf

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