Landeshauptstadt Düsseldorf - Neuer Erlass - Quarantäne an Schulen und Kitas - Wichtige Neuigkeiten!
Neuer Erlass für Quarantäne an Schulen und Kitas ab 11.09.2021 - Weitere wichtige Informationen hier!
10.09.2021, 19:10 Uhr
Neuer Erlass für Quarantäne
an Schulen und Kitas ab 11.09.2021
Die Landeshauptstadt Düsseldorf...
setzt die am 10. September 2021 durch das Land veröffentlichte neue Test- und Quarantäneverordnung, die neue Betreuungsverordnung sowie den Erlass für
Quarantäne an Schulen und Kitas umgehend um.
Diese gelten ab Samstag, 11. September 2021.
Positiv getestete Personen müssen nach wie vor 14 Tage in Quarantäne.
Ausnahmen gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen. Beispielsweise
für ausreichend immunisierte, asymptomatische Personen.
Hier gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.
Für Kontaktpersonen wurde die Quarantäne auf 10 Tage reduziert.
Zudem besteht für asymptomatische Kontaktpersonen die Möglichkeit,
sich entweder mittels eines Antigen-Tests ab dem 7. Tag oder mittels eines
PCR-Tests ab dem 5. Tag aus der Quarantäne freizutesten.
Für Kontaktpersonen, die einer regelmäßigen Testung unterliegen
– beispielsweise in der Schule, in der Kita oder beim Arbeitsplatz,
kommen ab dem 5. Tag auch Antigen-Tests für eine Freitestung in Betracht.
Das Recht auf eine Freitestung...
gilt auch rückwirkend. Personen, die sich bereits heute in Quarantäne befinden,
für die diese neue Regelung jedoch gilt, können sich ab Samstag, 11.09.2021
freitesten lassen.
Eine wichtige Neuregelung...
gibt es zusätzlich für Schulen und Kitas. In der Regel müssen nur positiv getestete
Personen in Quarantäne. Die in diesem Kontext entstandenen Kontakte unterliegen
von nun an einer regelmäßigen Testpflicht in den verschiedenen Einrichtungen.
Eine Quarantäne gilt nicht automatisch für die komlette Klasse oder Gruppe.
Dies wird dann angeordnet, wenn es zu mehreren Übertragungen innerhalb
eines Klassenverbandes oder einer Gruppe gekommen ist.
Fragen??? - Wichtiges zum Thema:
Hier ist der Link zu den Fragen und gibt Antworten! (Bitte anklicken!)
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Verordnungen,
Allgemeinverfügungen und Erlasse
Rechtliche Regelungen für das öffentliche Leben in Nordrhein-Westfalen
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium ist nach dem Infektions-
schutzgesetz zuständig, wenn es darum geht, Maßnahmen des Gesundheits-
schutzes landesweit anzuordnen. Dies geschieht in Form von Verordnungen
und Allgemeinverfügungen.
Aber auch Erlasse, die über die fünf Bezirksregierungen an die Kommunen
weitergeleitet werden, werden bei Regelungsbedarf veröffentlicht.
Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf
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Autor:Bruni Rentzing aus Düsseldorf |
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