Neue Regeln für Wege in die Selbstständigkeit

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen will in den kommenden drei Jahren knapp acht Milliarden Euro bei der Förderung von Arbeitslosen einsparen. Die Kürzungen wurden am 25. Mai vom Bundeskabinett gebilligt. Für Arbeitslose bedeutet dies, dass sie sich nicht mehr so leicht selbstständig machen können wie bisher. Doch bis die Regelungen Gesetz sind, kann es noch bis September dauern. Die Gründungsberater der Handwerkskammer raten daher, die Zeit bis dahin zu nutzen und nach den alten Bedingungen einen Gründungszuschuss zu beantragen.

Der Gründungszuschuss wird zurzeit für neun Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung gezahlt. Diese 300-Euro-Pauschale kann um sechs Monate verlängert werden.
Künftig soll der Gründungszuschuss auf sechs Monate verkürzt werden und die 300-Euro-Pauschale drei Monate länger, nämlich neun Monate gezahlt werden. Allerdings wird die Bewilligung des Zuschusses eine reine Ermessenssache. Bisher ist der neunmonatige Zuschuss eine Pflichtleistung. Außerdem muss zukünftig ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von 180 Tagen bestehen, heute liegt dieser bei 90 Tagen. Wer eine Existenzgründung plant, sollte jetzt schnell handeln, um noch in den Genuss der alten Regelung zu kommen, rät die Handwerkskammer.

Nutzen Sie die Beratungskompetenz der Handwerkskammer Düsseldorf für Existenzgründungen im Handwerk: http://www.hwk-duesseldorf.de/beraten/existenz/index.html

Autor:

Norbert Opfermann aus Düsseldorf

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