Sicher im Herbst verreisen
Nach dem Flugchaos ist vor dem Flugchaos
Der Chaos-Flugsommer ließ viele Flugreisende verzweifelt zurück. Auch in diesen Herbstferien ist zu befürchten, dass es wieder zu überfüllten Flughäfen und gestrichenen Flügen kommt, da sich viele Airlines, besonders die Lufthansa, noch nicht wieder auf dem Vorkrisenniveau befinden. Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright, erklärt, welche Rechte den Passagieren bei Flugproblemen zustehen und wie sie in einem solchen Problemfall ihren Anspruch auf Entschädigung am besten durchsetzen.
Diese Rechte haben Sie bei Flugproblemen
Damit Flugreisende nicht mit den gleichen Problemen wie in diesem Sommer zu kämpfen haben, sollten sie einige Dinge beachten. Wir raten Passagieren schon von zu Hause zu prüfen, ob der Abflug verspätet ist oder gestrichen wurde. Auf den Websites der Flughäfen oder auch der Airlines können Reisende den Status ihrer Flieger nachvollziehen. Flugreisende sollten in der Hauptreisezeit immer mehr Zeit für Sicherheitskontrollen und Gepäckabfertigungen einplanen und sich über den Flughafen oder die Fluggesellschaft über mögliche Zeitangaben informieren. Wir empfehlen, Flüge mit Abflugzeiten am Morgen zu buchen, da der Rückstau ausgefallener Flüge geringer ist. Die geltenden Rechte von Flugreisenden bei Annullierung oder Verspätung sind in der EU-Fluggastrechte-Verordnung festgehalten. Die Verordnung gilt für Flüge, die von einem Flughafen in der EU abfliegen, sowie für Flüge, die auf einem Flughafen in der EU landen, wenn die durchführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.
1. Flugannullierung:
„Passagier:innen haben bei einem Flugausfall grundsätzlich Anspruch auf einen Ersatzflug oder die Erstattung des Tickets. Bucht sich der oder die Passagier:in ein neues Ticket, ist es möglich, sich zusätzlich den Differenzbetrag zwischen altem und neuem Ticket erstatten zu lassen, falls das neue Ticket teurer war. Wird ein Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert, kann Passagier:innen nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigungszahlung zwischen 250 und 600 Euro pro Person zustehen“, so Brosche.
Flugreisende haben in Deutschland drei Jahre Zeit, um eine Entschädigung für ihre Flugprobleme zu fordern. Ist der Flugausfall durch außergewöhnliche Umstände verursacht worden, zum Beispiel durch Streiks der Flugsicherung oder des Flughafenpersonals, Unwetter oder Vogelschlag und hat die Airline im Zweifel gerichtlich bewiesen, alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen zu haben, gibt es keine Entschädigung. Flugreisende haben dann weiterhin Anspruch auf eine Rückzahlung des Ticketpreises.
Aber: Ein Streik des Airline-Personals (Pilot:innen, Flugbegleiter:innen, Bodenpersonal) ist kein außergewöhnlicher Umstand, auch wenn die Airlines dies häufig behaupten.
2. Flugverspätung:
„Passagier:innen haben ab zwei Stunden Wartezeit Anspruch auf Versorgung mit Getränken und Snacks durch die Airline. Falls Passagier:innen mehr als drei Stunden später am Zielflughafen ankommen, kann ihnen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung je nach Länge der Flugstrecke eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen“, erklärt Brosche.
Auch bei verpassten Anschlussflügen besteht der Anspruch auf Entschädigung. Beide Flüge müssen jedoch Teil einer einheitlichen Buchung gewesen sein. Der Anlass der Reise spielt für die Entschädigung keine Rolle. Auch wie viel Geld Flugreisende für das Flugticket bezahlt haben, ist nicht relevant, auch wenn das Ticket nur einen Euro gekostet hat. Individualreisende und Pauschalreisende haben bei einer Flugverspätung genauso Anspruch auf eine Entschädigung wie Geschäftsreisende.
Wichtig: Auch Babys und Kinder haben bei einer Flugverspätung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Einzige Bedingung ist, dass für das Kind ein Ticket gekauft wurde und es nicht kostenlos mitgeflogen ist.
3. Streik:
Im Flugbetrieb verursachen Streiks regelmäßig Störungen, die für Flugreisende sehr unangenehm sein können. Falls ein Streik zur kurzfristigen Annullierung des Fluges oder einer großen Verspätung führt, sind Airlines verpflichtet, Flugreisenden zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Ersatztransport zu organisieren. Müssen Flugreisende am Flughafen längere Zeit warten, haben sie zudem Anspruch auf Versorgung in Form von Getränken, Mahlzeiten, Telefonaten und sogar Hotelübernachtungen. Sollte sich der Flug um mehr als fünf Stunden verspäten oder komplett ausfallen, können Flugreisende den Ticketpreis zurückverlangen.
Streikt das Personal der Fluggesellschaft, wie kürzlich das Bodenpersonal und die Piloten der Lufthansa, kann ein Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro vorliegen. Der EuGH entschied in seinem Urteil vom 17.04.2018 zum Az. C-175/17 u.a., dass ein plötzlicher Streik der Mitarbeitenden der Airline kein außergewöhnlicher Umstand ist und die Airline so bis zu 600 Euro Entschädigung zahlen muss. Aber auch, wenn die Flughafenmitarbeitenden oder die Fluglotsen streiken, sind die Airlines nicht automatisch von der Entschädigungszahlung befreit. Laut Brosche können Passagiere auch dann einen Anspruch haben, wenn die Airlines nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um die Folgen des Streiks so gering wie möglich zu halten.
4. Pauschalreise abgesagt:
Die Rechte von Urlaubern sind in der EU-Pauschalreise-Richtlinie geregelt und diese Richtlinie hält fest: Kann eine Reise nicht wie geplant durchgeführt werden, können Veranstaltende sie absagen. In diesem Fall erhalten Reisende ihr Geld zurück. Reisende müssen dann das Geld für Hotel und Flug in voller Höhe zurückbekommen. Sie müssen auch keine Gutscheine für ihren ausgefallenen Pauschalurlaub akzeptieren und können auf eine Rückzahlung des Reisepreises bestehen. Dabei muss sich bei Problemen direkt an die Reiseveranstaltenden gewandt werden. Nur wenn die Reise ausschließlich aufgrund der Flugannullierung oder -verspätung beeinträchtigt wurde, können sich Reisende mit der Entschädigungsforderung direkt an die Airline wenden.
Durchsetzung deutlich höherer Ersatzticketkosten rettet den Urlaub
„Viele Flugreisende kennen ihre Rechte nicht. So ist vielen zum Beispiel auch nicht bewusst, dass man sich im Falle eines Flugausfalls selbst ein Ticket kaufen und die neuen Ticketkosten von der Airline erstatten lassen kann, wenn die Airline keine Alternative anbietet. Wir verstehen den Ärger der Passagier:innen über die Airlines und zerplatzte Urlaubsträume nur zu gut und geben ihnen mit der Durchsetzung der Kosten des neuen, deutlich teureren Tickets die Sicherheit nach einem entspannten Herbsturlaub zurück“, so Brosche abschließend. Der neue Flightright-Ticketerstattungs-Service hilft bei ersatzlosen Flugstreichungen, sodass Flugreisende nicht auf den kurzfristig gebuchten, viel höheren Kosten eines Ersatzfluges sitzen bleiben. Verbraucher können über flightright.de/ticketerstattung einfach den alten und neuen Ticketpreis sowie weitere Falldaten eingeben. Sobald alle Daten und die digital übermittelte Unterschrift vorhanden sind, beginnt Flightright mit der Durchsetzung der Ansprüche.
Auch für die Durchsetzung aller anderen Ansprüche empfiehlt es sich, professionelle Unterstützung zu suchen. Flugreisende können zwar versuchen, ihre Forderungen auf eigene Faust geltend zu machen, aber meistens ist das sehr aufwendig und es ist schwer, die Airlines zu kontaktieren.
Zudem können sich Flugreisende an die Schlichtungsstelle im öffentlichen Personenverkehr wenden. Auch Fluggastrechtsportale wie Flightright helfen, die Rechte erfolgreich durchzusetzen.
Autor:Andrea Becker aus Essen-Borbeck |
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