Chaos an Flughäfen
Lange Wartezeiten und verweigerte Boardings wegen Corona

Die Kontrolle von Impfnachweisen und negativen Corona-Tests verlängert nicht nur die Wartezeiten an Flughäfen. Passagiere sollten auch darauf gefasst sein, dass sie unter Umständen nicht ins Flugzeug gelassen werden. | Foto: Archiv
  • Die Kontrolle von Impfnachweisen und negativen Corona-Tests verlängert nicht nur die Wartezeiten an Flughäfen. Passagiere sollten auch darauf gefasst sein, dass sie unter Umständen nicht ins Flugzeug gelassen werden.
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Die Kontrolle von Impfnachweisen und negativen Corona-Tests verlängert nicht nur die Wartezeiten an Flughäfen. Passagiere sollten auch darauf gefasst sein, dass sie unter Umständen nicht ins Flugzeug gelassen werden. Wie Fluggäste das vermeiden und welche Rechte sie bei Komplikationen und überlangen Wartezeiten haben, erklären die Rechtsexperten von Flightright, dem führenden Fluggastrechte-Portal in Europa.

„Unsere Zahlen zeigen: Die Anzahl der verweigerten Einstiege im Jahr 2021 hat sich im Vergleich zu 2019 verdoppelt”, so Oskar de Felice, Fluggastrechtsexperte bei Flightright. Um dieses Worst-Case-Szenario zu vermeiden, sollten sich Passagiere laut de Felice sehr genau mit den Einreise- und Corona-Bestimmungen des Ziellandes befassen, eventuelle Formulare vorab ausfüllen und ihre Reiseplanung entsprechend anpassen.
Zudem sollten sie sich darauf einstellen, dass sie für die Tests im Ausland zahlen müssen. Denn anders als in Deutschland bieten viele beliebte Reiseländer keine kostenlosen Tests an. Unter Umständen können diese über 100 Euro kosten. Selbstgekaufte Antigen-Schnelltests aus der heimischen Apotheke werden leider häufig nicht anerkannt.

Infos der Airline kennen und berücksichtigen

Passagiere sollten unbedingt auch die Informationen der Airline kennen und genau prüfen, ob  welche Corona-Tests (PCR/Antigen) sie vorab machen müssen. Auch am Reiseziel ist es wichtig, aktuelle Entwicklungen zu verfolgen und sich rechtzeitig mit den Einreisebestimmungen für Deutschland zu befassen. Es ist zwar sichergestellt, dass deutsche Staatsbürger immer zurück in ihr Heimatland reisen dürfen. Es kann aber zu unterschiedlichen Quarantänebestimmungen kommen, je nachdem, aus welchem Land die Passagiere einreisen.
Werden Passagiere jedoch abgewiesen, weil die Fluggesellschaft zusätzliche Anforderungen für den Abflug stellt und die Passagiere nicht darüber informierte, können „Passagiere Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich haben", so de Felice.

Unterschiedliche Quarantänebestimmungen

Um einen möglichen Anspruch auf eine Entschädigung geltend machen zu können, sollten alle relevanten Details jedoch genau dokumentiert werden. Der beste Beweis für eine gerichtliche Auseinandersetzung ist laut de Felice „eine schriftliche Bestätigung der Fluggesellschaft”. Er empfiehlt allen Betroffen zudem, sich an erfahrene Anwälte zu wenden, die sie umfassend unterstützen. „Denn für die Durchsetzung von Passagierrechten gegen die Airlines braucht es harte Bandagen”, so der Jurist.

Ansprüche der Passagiere bei langer Wartezeit am Flughafen

Fällt die Wartezeit am Flughafen aufgrund der intensiven Kontrollen länger aus, können sich Ansprüche für Passagiere ergeben. So sind die Airlines zum Beispiel verpflichtet, ab einer Wartezeit von mehr als zwei Stunden kostenlose Getränke und Mahlzeiten bereitzustellen. Ab drei Stunden Wartezeit steht Passagieren eventuell sogar ein Entschädigungsanspruch gegenüber der Airline zu. Auch wenn die Wartezeit durch coronabedingte Kontrollen hervorgerufen wird, kann ein Entschädigungsanspruch bestehen - sofern die Überprüfung durch die Airline vorgenommen wird. Das muss laut de Felice jedoch immer im Einzelfall geprüft werden. Ein Service, den Anbieter wie Flightright unkompliziert und kostenlos anbieten.

Autor:

Andrea Becker aus Essen-Borbeck

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