Laienrichter gesucht!
Bewerbung für das Amt des Schöffen in der Wahlperiode 2019 bis 2023 noch bis Ende April möglich
Recht zu sprechen, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Diese wird nicht nur von hauptamtlichen Richtern, sondern auch von Laienrichtern ausgeübt, den sogenannten Schöffen. Für die nächste Wahlperiode ab Januar 2019 sucht das Rechtsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf nun Interessierte, die dieses anspruchsvolle Amt übernehmen wollen. Die Bewerbungsfrist endet am Montag, 30. April.
Mehr als 1000 Personen werden noch gesucht
Bisher haben sich über 700 Personen dafür gemeldet, weitere 1.041 Personen werden noch gesucht.
Gesucht werden Schöffen für das Amtsgericht und das Landgericht sowie Jugendschöffen. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahren alt ist und in Düsseldorf wohnt, kann sich noch bis Ende April bewerben. Personen, die sich für das Amt des Jugendschöffen interessieren, müssen außerdem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Bewerbungsbögen und weitere Informationen
Entsprechende Bewerbungsbögen und weitere Informationen sind im Internet zu finden unter www.duesseldorf.de/rechtsamt/schoeffen-und-jugendschoeffen und www.schoeffenwahl.de. Sie können ausgefüllt und unterschrieben an die Stadtverwaltung Düsseldorf, Rechtsamt, 40200 Düsseldorf, zurückgeschickt werden.
Aufwandsentschädigung
Schöffen erhalten eine Aufwandsentschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz. Für Rückfragen stehen beim Rechtsamt Hannelore Glittenberg oder Jürgen Feder unter der Telefonnummer 0211-8996794 zur Verfügung.
Autor:Lokalkompass Düsseldorf aus Düsseldorf |
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