KfW unterstützt Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz
Für viele kleine und mittlere Unternehmen mit hohem Energieverbrauch ist Energieeffizienz ein wichtiges Thema – erst recht vor dem Hintergrund der vorgesehenen Neuregelung für den sogenannten Spitzenausgleich ab 2013.
Danach sollen Firmen mit Anspruch auf diese Form des Steuervorteils einen nachweisbaren Beitrag zu Energieeinsparungen leisten und Energiemanagementsysteme oder gleichwertige Maßnahmen einführen. Ganz generell gilt aber: Das Senken der Energiekosten sichert Wettbewerbsvorteile – Investitionen machen sich hier schnell bezahlt.
Oftmals wird das Potential für Energie- und Kosteneinsparungen in Unternehmen unterschätzt: Laut dena können mit Energieeffizienzmaßnahmen vor allem in Querschnittstechnologien Kosten- und Energieeinsparungen von über 20 Prozent erzielt werden. Für kleinere und mittlere Unternehmen mit hohem Anteil der Energiekosten an den Produktionskosten lohnt es sich häufig schon, mit einem Energiecontrolling die Energieverbräuche und -kosten kontinuierlich zu erfassen und zu überwachen. Das Erkennen ist häufig der erste Schritt zu mehr Energieeffizienz und folgenden Umsetzungsmaßnahmen. Spezialisierte Energieberater können Unternehmen bei diesem Prozess begleiten und wertvolle Hinweise für wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen geben.
Finanzierung von Beratung – das KfW-Programm Energieberatung Mittelstand
Hier setzt das neue Programm "Energieberatung Mittelstand" der KfW-Bankengruppe an. Unternehmen mit hohen Energiekosten, die beispielsweise im Rahmen anstehender Modernisierungsinvestitionen oder Baumaßnahmen ihre Energieverbräuche erheben oder optimieren wollen, können sich bei der dafür notwendigen Beratung von der KfW unterstützen lassen. Das Bundesministerium für Wirtschaft stellt hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung. Mit dem Programm fördert die KfW professionelle Energieberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen sowie für Freiberufler.
Übersteigen die Energiekosten jährlich 5.000 Euro, können die Unternehmen oder Freiberufler zwischen einer Initialberatung und einer Detailberatung wählen. Für eine Initialberatung durch einen Energieberater werden die Kosten mit bis zu 80 Prozent bezuschusst, wenn die Beratung innerhalb von drei Monaten nach der Zusage erfolgt (max. 1.280 Euro). Im Rahmen einer für gewöhnlich mehrtätigen Detailberatung erarbeitet der Energieberater konkrete energetische Verbesserungsvorschläge, beispielsweise für einzelne technische Anlagen, und bewertet die vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen unter betriebswirtschaftlichen Aspekten. Hierfür gewährt die KfW einen Kostenzuschuss von 60 Prozent bei einem Vollzug von acht Monaten ab der Zusage (max. 4.800 Euro).
Beantragt werden beide Beratungen – auch unabhängig voneinander – bei einem Regionalpartner der KfW ( www.rp-suche.de). Diese sind die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Energieagenturen der Länder oder auch kommunale Wirtschaftsfördergesellschaften. Bei Bedarf helfen sie bei der Antragstellung über die KfW-Antragsplattform und empfehlen fachlich spezialisierte Energieberater.
Zinsgünstige Finanzierung mit dem KfW-Energieeffizienzprogramm
Unternehmen oder Selbstständige, die auf Einsparmöglichkeiten stoßen und konkrete Maßnahmen zur Erschließung von betrieblichen Energieeinsparpotenzialen umsetzen wollen, können die dafür notwendigen Investitionen mit Krediten aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm zinsgünstig und langfristig finanzieren. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben, kann aber bei Nachweis einer besonderen Förderungswürdigkeit überschritten werden. Die Höhe des Zinssatzes hängt neben Bonität und Besicherung von der Unternehmensgröße ab. Kleine und mittlere Unternehmen werden im Rahmen der Initiative „Energieeffizienz im Mittelstand“ derzeit mit einem besonders günstigen Zinssatz ab 1 Prozent p. a. effektiv gefördert. Der Kreditantrag wird vor der Investition bei der Hausbank gestellt.
Gefördert werden zum Beispiel Investitionen in die Anlagentechnik (Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung, etc.); in Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung; in Informations- und Kommunikationstechnik; in die Sanierung und den Neubau von Gebäuden sowie zugehörige Kosten für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung der Energieeffizienzmaßnahmen.
Voraussetzung für eine Darlehenszusage: Durch Neuinvestitionen muss eine Endenergieeinsparung von mindestens 15 Prozent gegenüber dem Branchendurchschnitt erreicht werden. Ersatzinvestitionen wie etwa der Austausch einer Heizungsanlage müssen zu einer Endenergieeinsparung von mindestens 20 Prozent führen, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre. Für die Sanierung bzw. für den Neubau von Gebäuden sind die Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2009 einzuhalten bzw. zu unterschreiten. Das Erreichen dieser Energiesparziele muss ein Energieberater in einer Anlage zum Kreditantrag bestätigen.
Mehr Informationen:
Einzelheiten zum Programm Energieberatung Mittelstand finden sich unter: http://energie-beratung.kfw.de
Für die Energieberatung Mittelstand und das KfW-Energieeffizienzprogramm sind Energieberater/innen zugelassen, die in der KfW-Beraterbörse ( www.kfw-beraterboerse.de) gelistet sind.
Fragen zum Programm Energieberatung Mittelstand und zum KfW-Energieeffizienzprogramm beantworten Experten des KfW-Infocenters per E-Mail ( infocenter@kfw.de) oder unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539-9001.
Quelle: ZDH
Zu Handwerksthemen finden Sie ebenfalls Beiträge unter http://malerillu.de. , dem Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf sowie unter http://malerdüsseldorf.de und http://energie-und-fassade.de
Autor:Heiner Pistorius aus Düsseldorf |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.