Düsseldorf: Tierhalter in der Pflicht
Katzenkastration für den Tierschutz
Aktuell gilt in der Landeshauptstadt Düsseldorf eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen. Sie soll die Population eindämmen und so Katzen vor Krankheiten und Verletzungen schützen, die durch Revierkämpfe verursacht werden. Um auf die Kastrationspflicht aufmerksam zu machen und über den Sinn und Zweck zu informieren, hat das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen ein Faltblatt herausgegeben.
Von Volker Paulat
Die Gründe, warum viele Tierhalter von Freigänger-Katzen ihrer Pflicht nicht nachkommen, sind vielfältig. Doch für die Tiere bedeutet der Geschlechtstrieb in erster Linie Stress. Denn die unkastrierten Kater und Katzen streunen auf der Suche nach einem Partner tagelang umher, legen dabei oft weite Strecken zurück und laufen so beispielsweise Gefahr, überfahren zu werden.
"Hauskatzen und verwilderte Katzen haben sich unkontrolliert vermehrt. Viele sind verwahrlost, krank und von Flöhen und Würmern befallen. Damit jedoch die Katzenpopulation erfolgreich und nachhaltig eingedämmt werden kann, muss die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen strikt eingehalten werden", betont der Leiter des Institutes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Klaus Meyer.
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen erlassen. Die Verordnung gilt bereits seit Ende 2016. Ziel ist es, die Anzahl der Katzen zu reduzieren, dadurch Revierkämpfe zu vermeiden und so Katzen vor Schäden und Schmerzen zu bewahren. Die Verordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet, das damit als Schutzgebiet ausgewiesen ist.
Informationen für Halter freilaufender Katzen
Im Faltblatt des Institutes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen wird detailliert erläutert, warum Freigänger-Katzen zu kastrieren und zu kennzeichnen sind. Welche Vorteile eine Kastration hat und was Halterinnen und Halter organisatorisch beachten müssen, wird ebenso dargestellt. Der Flyer ist in städtischen Einrichtungen, Tierarztpraxen, in Zoohandlungen und im Tierheim ausgelegt. Auch der Katzenschutzbund Düsseldorf informiert mit einem neuen eigenen Faltblatt zum Thema. Die städtische Publikation stellt darüber hinaus Kontaktdaten und Hinweise zur Registrierung der Katzen beim Amt dar.
"Dank der Mithilfe solcher Vereine aus Düsseldorf wird die Aufklärung verbessert und das Problembewusstsein geschärft", würdigt Meyer das Engagement der Katzenschützerinnen und -schützer. Der Katzenschutzbund appelliert an alle Besitzerinnen und Besitzer freilaufender Katzen, der Verordnung zu folgen und die Kastration und Kennzeichnung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt vornehmen zu lassen.
Verfahren zur Kennzeichnung und Registrierung
Katzenhalter müssen Freigänger-Katzen eindeutig und dauerhaft, entweder durch einen Mikrochip oder durch eine Tätowierung, kennzeichnen lassen. Katzen müssen außerdem in einem vom Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Landeshauptstadt Düsseldorf geführten Register eingetragen werden. Für die Registrierung sind einige Angaben nötig. Dazu gehören die Daten des Mikrochips oder die Tätowier-Nummer, Name und Anschrift des Halters, vorhandene Fortpflanzungstätigkeit der Katze (kastriert oder sterilisiert) und Identifikationsmerkmale der Katze, beispielsweise Fellfarbe oder -zeichnung. Zudem müssen Änderungen oder eine mögliche Löschung der Daten gemeldet werden.
Ein Verstoß gegen die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in Düsseldorf kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen wird im Rahmen seiner grundsätzlichen Aufgabe im Einzelfall überprüfen, ob eine Freigänger-Katze kastriert und registriert ist.
Hintergrund: Katzenschutzverordnung: Letztendlich leidet nicht nur die einzelne Katze, sondern alle Tiere sind potenziell betroffen. Mit einem Anstieg der Katzenpopulation steigt auch die Zahl erkrankter und unterernährter Tiere - und die Population ist in Düsseldorf seit Jahren auf einem hohen Niveau. Katzen können im Jahr zwei Mal bis zu sieben Junge bekommen. Um eine Vermehrung zu verhindern, müssen weibliche und männliche Katzen ab dem fünften Lebensmonat kastriert werden. Die Kastration ist für den Tierarzt ein Routineeingriff, der unter Narkose vorgenommen und von den Katzen gut verkraftet wird. Auch die Kennzeichnung mittels Mikrochip oder durch Tätowierung ist vollkommen unproblematisch. Weitere Informationen bekommen Katzenhalter beim Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter Tel. 0211/8993227.
Die Katzenschutzverordnung ist online unter und auf der Internetseite des Institutes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter www.duesseldorf.de/umweltamt/umwelt-und-verbraucherthemen-von-a-z/veterinaerwesen/tierschutz/verordnung-zum-schutz-freilebender-katzen veröffentlicht. Dort kann auch das Faltblatt zum Thema Katzenkastrationspflicht herunter geladen werden.
Autor:Andrea Becker aus Essen-Borbeck |
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