Grundsatzthesen zur Zukunft der Europäischen Währungsunion

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In einem Positionspapier hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks sechs Grundsatzthesen zur Zukunft der Europäischen Währungsunion zusammengefasst. ZDH-Präsident Otto Kentzler: "Die Stabilisierung der Währungsunion ist kein Ziel an sich, das ungeachtet aller damit verbundenen Kosten verfolgt werden kann und darf."

Von Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH)

Die Europäische Union ist das historisch einmalige und tragende Fundament der von allen Mitgliedsstaaten und ihren Staatsbürgern getragenen Werte , Rechts-, Friedens- und Freiheitsgemeinschaft. Erst in ihrem Rahmen konnte der Europäische Binnenmarkt als Garant einer grenzüberschreitend arbeitsteiligen, innovativen und leistungsfähigen Wettbewerbsordnung geschaffen werden. Der Euro bildet hierfür die zentrale Währungsklammer.

Botschaft 1: EZB ist zur Wahrung der Geldwertstabilität verpflichtet
Die wohlverstandene Stabilisierung und Stärkung der Währungsunion ist und bleibt eine wichtige Voraussetzung für die weitere Vollendung des Europäischen Binnenmarktes.

Der Euro ist dabei jedoch mehr als das in den Mitgliedstaaten der Währungsunion gesetzlich normierte Zahlungsmittel: Der arbeitsteilige Marktprozess erfordert zugleich einen objektiven, verlässlichen Preis-Maßstab, und auch die Werthaltigkeit des Geldes muss gewahrt bleiben. Für beides ist Geldwertstabilität unverzichtbar, und hierfür steht die politisch unabhängige EZB in der Verantwortung.

Botschaft 2: Bundesverfassungsgericht entscheidet über Stabilität Europas mit
Die Stabilisierung der Währungsunion ist kein Ziel an sich, das ungeachtet aller damit möglicherweise verbundenen ökonomischen, gesellschaftlichen und sozialen Kosten verfolgt werden kann und darf! Die möglichen Kosten dürfen keinesfalls größer werden als der Nutzen, den der Euro im Europäischen Binnenmarkt bisher ohne Zweifel erbracht hat. Ansonsten droht die Zustimmung der (Wahl-)Bürger zu schwinden.

Das Bundesverfassungsgericht wird also bei seinem Beschluss zu den ESM betreffenden Verfassungsbeschwerden über zentrale Entscheidungen für die finanzielle und wirtschaftliche Stabilität nicht nur Deutschlands, sondern Europas insgesamt zu befinden haben.

Aktuell wird intensiv darüber diskutiert, ob die EZB den Ankauf von Staatsschuldenpapieren wieder – und dabei wohl verstärkt – aufnehmen soll und ob sich der ESM, wenn er denn seine Tätigkeit aufnehmen kann, für seine Hilfsmaßnahmen zugunsten von Ländern mit Finanzierungsproblemen bei der EZB "wie eine Bank" refinanzieren kann. Diese Forderungen bergen massive Gefahren für die Funktionsfähigkeit der Währungsunion insgesamt.

Botschaft 3: Währungsunion muss Stabilitätsunion bleiben

Der EZB ist in den Europäischen Verträgen eine direkte Staatsfinanzierung grundsätzlich untersagt, da dies andernfalls die Geldwertstabilität gefährden würde, zu deren Sicherung sich die EZB verpflichtet hat.

Eine Flutung der Finanzsysteme mit zusätzlichem Zentralbankgeld kann rasch zu einer Ausweitung der inflationsrelevanten Geldmenge führen. Wenn das Geldmengenwachstum nicht mehr durch die realwirtschaftliche Entwicklung unterlegt ist, droht Inflation.

Inflation ist nichts anderes als eine – in ihren individuellen Konsequenzen faktisch nicht steuerbare – Form gesamtgesellschaftlicher Umverteilung zu Lasten der Gläubiger, vor allem aber zum Nutzen der öffentlichen Schuldner.
Die Unternehmen des Mittelstands – und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – sind auf Preisniveaustabilität angewiesen!

Botschaft 4: Die Währungsunion darf keine Haftungsunion werden

Es ist den Bürgern und Unternehmen in den leistungsfähigen Stabilitätsländern nicht zuzumuten, im Ergebnis staatlicher Garantien, im Rahmen von Euro-Bonds oder von Altschuldentilgungsfonds, über Inflationsverluste oder vergemeinschaftete Einlagensicherungssysteme für die politischen Fehlentscheidungen und -entwicklungen anderer Staaten in immer höherem Umfang und dabei ohne Hoffnung auf tatsächliche Besserung und Stabilisierung haften zu müssen.

Souveränität und Verantwortung der einzelnen Länder müssen deshalb auch im Rahmen solidarischer Stabilitätshilfen untrennbar miteinander verbunden bleiben. Mit diesen Stabilitätshilfen darf nur die Zeitspanne überbrückt werden, bis zu der die im jeweiligen Empfängerland erforderlichen Konsolidierungs- und vor allem auch Wachstumsreformen greifen können.
Keinesfalls dürfen den Empfängerländern mit diesen Hilfen Anreize dafür gegeben werden, den innerstaatlichen Reformdruck abzuschwächen. Dass die von manchen Ländern an den Kapitalmärkten zwischenzeitlich zu zahlenden Zinsen die tatsächlichen Risiken überzeichnen, ist unbewiesen. Sie liegen in der Regel deutlich unter den Zinsen, die die in Not geratenen Staaten ohne weiteres entrichten konnten, als sie noch nicht Mitglieder der Währungsunion waren.

Botschaft 5: Kein weiterer europäischer Zentralismus!

Das Budgetrecht der Parlamente ist und bleibt der unverzichtbare Grundstein für die Sicherung der freiheitlich-demokratischen, repräsentativen Gesellschaftsordnungen in Europa. Hieran können und dürfen auch die Erfordernisse der europäischen Rettungsschirme nichts ändern.

Das Handwerk sieht es als notwendig an, dass die Entscheidungsvorbehalte des Deutschen Bundestages bezüglich der auch für den Bundeshaushalt relevanten Tätigkeiten des ESM völkerrechtlich wirksam und bindend ausgestaltet werden. Die bisherige Lösung über ein rein nationalrechtliches Begleitgesetz zum ESM-Vertrag reicht hierfür nicht aus.

Die anspruchsvolle und notwendige Koordinierung rund um die Staatsschuldenkrise darf nicht zum Anlass genommen und zur Begründung dafür herangezogen werden, die originären finanz- und wirtschaftspolitischen Entscheidungsrechte der Nationalstaaten zunehmend bei der Europäischen Kommission oder im Europäischen Parlament zu zentralisieren. Die wirtschafts- und finanzpolitischen Kompetenzen sind und bleiben unverzichtbare Kernbereiche nationaler Souveränität.

Botschaft 6: Neue Stimmgewichtung in der EZB

Die Regeln zur Entscheidungsfindung innerhalb des EZB-Rats sollten geändert werden. Die bisherige Festlegung "ein Land, eine Stimme" steht in keinerlei Verhältnis zu den tatsächlich übernommen Risiken der Mitgliedsländer. Gerade in der aktuellen Situation kann dies dazu führen, dass das Ziel der Geldwertstabilität zunehmend aus dem Blick gerät und dafür die Umverteilung von Stabilisierungskosten zu Lasten der leistungsstarken Länder um so stärker ins Zentrum der EZB-Entscheidungen tritt.

Zugleich muss die EZB im Ergebnis ihrer Entscheidungen und Aktivitäten deutlich mehr Transparenz gewährleisten. Das betrifft aus aktuellem Anlass insbesondere Informationen darüber, von welchen Ländern sie in welchem Umfang im Rahmen des Sonderankaufprogramms Staatsschuldenpapiere in ihren Bestand genommen hat.

Quelle ZDH

Zu Handwerksthemen finden Sie ebenfalls Beiträge unter http://malerillu.de. , dem Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf sowie unter http://malerdüsseldorf.de und http://energie-und-fassade.de

Autor:

Heiner Pistorius aus Düsseldorf

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