Gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zur Ausbildung von Menschen mit Behinderung im Maler- und Lackiererhandwerk
Im Rahmen der letzten Neuordnung der Berufsausbildung zum/zur Maler/in und Lackierer/in hatten sich die Sozialpartner IG BAU und BV Farbe darauf geeinigt, mit der gestuften Ausbildung auch die bisher bestehenden "Werkerausbildungen" abzulösen. Die Sozialpartner präferieren eine Ausbildung in den geschaffenen Regelberufen.
Dies bedeutet, dass gemäß § 64 und § 65 BBiG behinderte Menschen, die eine Ausbildung im Bereich Maler/in und Lackierer/in anstreben, eine Ausbildung zum/zur Bauten und Objektbeschichter/in machen sollen. Dazu ist es erforderlich, die Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre auszuweiten und die Prüfungen an die besonderen Belange der behinderten Menschen anzupassen (Empfehlung 129 des BiBB Hauptausschuss, Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit / Teilzeitberufsausbildung). Die Umsetzung bedarf keiner Verordnung nach § 66 BBIG bzw. § 42m HwO. Mit einem staatlich anerkannten Abschluss, hier Bauten und Objektbeschichter/in, sehen die Sozialpartner für Menschen mit Behinderung größere Beschäftigungschancen auf dem Arbeitsmarkt, als mit der Vielzahl der bislang geltenden WerkerAbschlüsse.
Der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) hat die Bildungsabteilungen der Handwerkskammern hierüber unterrichtet.
Zu Handwerksthemen finden Sie ebenfalls Beiträge unter http://malerillu.de. , dem Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf sowie unter http://malerdüsseldorf.de und http://energie-und-fassade.de
Autor:Heiner Pistorius aus Düsseldorf |
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