Fördermittel für die Rußpartikelfilternachrüstung in PKW und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen
Die Bundesregierung fördert erneute die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern ab dem 1.1.2012 mit einem Festbetrag von 330 Euro (Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Diesel) Dies dient der Zielsetzung einen weiteren Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubbelastung der Luft zu erreichen.
Die Fördermittel können ab Februar 2012 beim Bundesamt für Wirtschaft und Aus-fuhrkontrolle (BAFA) im Anschluss an eine erfolgte Nachrüstung beantragt werden. Hiervon können auch die Betriebe des Maler-Lackiererhandwerks profitieren.
Die Förderung kann gewährt werden für die Nachrüstung von:
• PKW mit Dieselmotor, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden,
• Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Dieselmotor mit einer besonderen Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen, Leichenwagen und rollstuhlgerechte Fahrzeuge), die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden,
• Leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, die bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden.
Fahrzeugnachrüstungen mit Rußpartikelfiltern, die ab 1. Januar 2012 bis einschließlich 31. Dezember 2012 erfolgen, können gefördert werden. Maßgeblich hierfür ist der Tag, an dem nach Feststellung der Zulassungsbehörde das Fahrzeug nachgerüstet wurde. Es ist darauf zu achten, dass der Tag der Nachrüstung in den Fahrzeugpapieren eingetragen wird. Als Nachweis ist dem Antrag eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beizulegen. Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Antragstellung auf den Antragsteller im Inland zugelassen sein.
Nicht förderfähig sind:
Nachrüstungen von Partikelminderungssystemen in den oben genannten Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 2012 eingebaut wurden. (Eine rückwirkende Förderung für Nachrüstungen im Jahr 2011 gibt es nicht!)
Antragsberechtigt sind:
Fahrzeughalter, auf die das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Antragstellung zugelassen ist. Auch Unternehmen können grundsätzlich antragsberechtigt sein. Hier sind die Schwellenwerte der De-minimis-Beihilfen zu beachten. Die aktuell zur Verfügung stehenden Fördermittel reichen für rund 87.000 Nachrüstungen. (Am 15.2.2012 waren bereits 14.100 Anträge für PKW und LKW beim BAFA eingegangen)
Technische Voraussetzungen:
Betriebe, die für ihre Privat- oder Firmenfahrzeuge die Förderung in Anspruch nehmen wollen, sollten einen Rußpartikelfilter in die in Frage kommenden Fahrzeuge zeitnah nachzurüsten und daran anschließend die Fördermittel beantragen. Die Zuwendungsbescheide werden von der BAFA in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen erteilt. Die sachgemäße Nachrüstung mit einem zugelassenen Filtersystem ist durch die ausführende Fachwerkstatt oder einen Sachverständigen zu bescheinigen. Anschließend wird die Nachrüstung von der zuständigen Zulassungsstelle in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Hinweise zu technischen Möglichkeiten zur Nachrüstung und bestehenden Nachrüstsystemen für einzelne Fahrzeugtypen erhalten Fahrzeughalter vom örtlichen Kraftfahrzeuggewerbe und auf der Internetseite www.Partikelfilter-nachruesten.de.
Antragsverfahren:
Die Antragstellung für die Förderung ist nur über das elektronische Antragsformular möglich, dass auf den Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter: www.code.bafa.de/pmsf hinterlegt ist.
Die Antragstellung erfolgt in 3 Schritten:
1. Elektronisches Antragsformular online ausfüllen und senden
2. Ausgefülltes Antragsformular ausdrucken und unterschreiben
3. Antragsformular mit Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
(Fahrzeugschein) per Post an das BAFA senden;
Unternehmer fügen noch die De-minimis-Erklärung bei.
Anschrift: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 514
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Nach der Bearbeitung des Antrags wird der Förderbetrag in Höhe von 330 Euro direkt auf das angegebene Konto des Antragstellers überwiesen.
Hinweis:
Durch die Nachrüstung von Fahrzeugen mit Rußpartikelfiltern verringert sich der Schadstoffausstoß (Feinstaub), so dass zahlreiche Fahrzeuge anschließend die Zugangsberechtigung für Umweltzonen erhalten können.
Fraglich und für jeden Betrieb im Einzelfall zu prüfen ist, ob die Nachrüstung für Firmenfahrzeuge aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten trotz der Förderung sinnvoll ist. Dies hängt aber nicht zuletzt auch davon ab, wie lange das Fahrzeug noch im eigenen Fuhrpark genutzt werden soll. Die notwendigen Aufwendungen für die noch verbleibende Nutzungsdauer des Fahrzeugs im Betriebsfuhrpark sollte mit dem erforderlichen finanziellen Gesamtaufwand einer Nachrüstung abgewogen werden.
Quelle: Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz
Zu Handwerksthemen finden Sie ebenfalls Beiträge unter http://malerillu.de. , dem Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf sowie unter http://malerdüsseldorf.de und http://energie-und-fassade.de
Autor:Heiner Pistorius aus Düsseldorf |
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