Landeshauptstadt Düsseldorf und RKI - Aktuelle Informationen zu Geimpften
Erneute Befundübermittlung für Geimpfte und Genesene - Gleichstellung! - Gute Nachrichten!

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05.05.2021, 15:10 Uhr
Erneute Befundübermittlung
für Geimpfte und Genesene

+

Vollständig Geimpfte und Genesene
werden negativ getesteten Menschen
in bestimmten Bereichen gleichgestellt.

Nachweis der Immunisierung erforderlich

+

Vollständig Geimpfte
sowie Genesene...

werden gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung
des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. April 2021 in
der ab dem 3. Mai 2021 gültigen Fassung negativ
getesteten Menschen in bestimmten Bereichen gleichgestellt.

+

Seit Montag, 3. Mai,

müssen Geimpfte oder Genesene kein zusätzliches negatives
Coronatestergebnis mehr nachweisen etwa bei "Click and Meet"
im Einzelhandel, dem Besuch der Außenbereiche von Zoos oder
Botanischen Gärten, zulässigen körpernahen Dienstleistungen
(z. B. Friseur- oder Fußpflegetermin), der Testpflicht in Schulen
und bei der Einreisequarantäne.

Dazu müssen beide Gruppen aber die Genesung oder die vollständige
Impfung nach festgelegten Kriterien nachweisen. Die Immunisierung
und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:

  • den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, also durch den Eintrag im Impfpass.
  • den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
  • den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

Genesene,

die ihre Bescheinigung über ihr positives PCR-Testergebnis nicht mehr
vorliegen haben, sollten für eine erneute Ausstellung Kontakt zum
untersuchenden Labor aufnehmen
. Sollte die Testung hingegen über
den Hausarzt/die Hausärztin erfolgt sein, sollte dort eine Kopie des
Befundes angefragt werden.

+

Genesene,

die durch die Medizinischen Laboratorien Düsseldorf getestet wurden,
sollten ihre Bescheinigung erneut per E-Mail an info@labor-duesseldorf.de
anfordern.

+

Genesene,

die durch das Labor Zotz|Klimas getestet wurden,
können sie über das Online-Formular unter
www.corona-walk-in.de/befund-per-mail anfordern.

+

Personen,

bei denen der PCR-Test in der städtischen Testeinrichtung
an der Mitsubishi Electric Halle durchgeführt wurde, sollten
eine erneute Befundübermittlung ebenfalls beim zuständigen
Labor Zotz|Klimas unter
www.corona-walk-in.de/befund-per-mail anfragen.

+

Auf das Reisen...

wirkt sich die jetzige Gleichstellung nur insofern aus, als bei der
Rückkehr aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten (nicht aber aus
Virusvarianten-Gebieten) für Geimpfte und Genesene kein
zusätzlicher Test mehr nötig ist, um die Einreisequarantäne
zu vermeiden.

Auch hier gilt eine Nachweispflicht der Immunisierung.

+

Die aktuelle
Coronaschutzverordnung...

ist zu finden unter https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-04-30_coronaschvo_ab_03.05.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

+

Weitere Informationen...

sind auf dem städtischen Coronaportal abrufbar unter
corona.duesseldorf.de/gleichstellung-getestete-geimpfte
sowie auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit
und Soziales (MAGS) unter

https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus.

Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf


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Foto: PIXABAY (bearbeitet von Bruni R.)
Autor:

Bruni Rentzing aus Düsseldorf

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