Aktuelle Coronazahlen - Neue Allgemeinverfügung zum Schutz vor Neuinfektionen in Alten- und Pflegeheime
Der Lockdown trägt Früchte - Inzidenzwert am 13.02.2021 = 37.1 (Vortag: 42.1)
Die aktuellen Coronazahlen
Mit aktuellem Stand wurde - seit dem 03.03.2020 - bei insgesamt
16427 (+24) Düsseldorferinnen und Düsseldorfern eine Infektion
mit dem Coronavirus diagnostiziert.
Laut der Information des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG)
sind aktuell rund 840* Personen in Düsseldorf infiziert.
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Von den Infizierten werden 83 in Krankenhäusern behandelt, davon
16 auf Intensivstationen. 15300* Düsseldorferinnen und Düsseldorfer
sind inzwischen genesen.
252 (+4) Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, sind bisher
in Düsseldorf gestorben. Die sogenannte 7-Tages-Inzidenz liegt nach den
vorliegenden Zahlen derzeit in Düsseldorf bei 37.1 (Vortag: 42.1) - dieser
Wert gibt die Zahl der bekannt gewordenen Infektionen in den letzten
7 Tagen pro 100000 Einwohner an.
Abstrichzahlen
Am 12.02.2021, wurden 37 Abstriche in der städtischen Diagnosepraxis
vorgenommen. Im städtischen Drive-In-Testzentrum wurden insgesamt
96 Abstriche genommen. Dazu kommen 50 weitere Abstriche, die durch
den mobilen Service vorgenommen wurden. Insgesamt wurden in den
zwei städtischen Einrichtungen sowie durch den mobilen Service bisher
101837 Abstriche vorgenommen.
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Impfzahlen
Am 12.02.2021 wurden in Düsseldorf 1046 Personen geimpft.
Darunter sind 883 Personen, die ihre erste und 163 Personen, die ihre
zweite Impfung erhalten haben. Seit dem 27.12.2020 sind in Düsseldorf
21303 Menschen geimpft worden, davon haben 10240 ihre erste und
zweite Impfung erhalten.
Insgesamt wurden so bis zum heutigen Tag 31543 Impfungen vorgenommen.
12.02.2021, 15:30 Uhr
Neue Allgemeinverfügung zum Schutz vor Neuinfektionen mit
dem Coronavirus in Alten- und Pflegeeinrichtungen
Bertretungsverbot mit Ausnahme eines tagesaktuellen negativen
Schnelltests und verpflichtendes Angebot zur kostenfreien Testung für Besucher.
Das Robert Koch-Institut (RKI) weist in seinem täglichen Corona-Lagebericht vom
8. Februar darauf hin, dass es vor allem in Alten- und Pflegeheimen vermehrt zu
Ausbrüchen kommt. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat darauf reagiert und
am Donnerstag, 11. Februar, eine Allgemeinverfügung zum besonderen Schutz
dieser Personengruppe erlassen.
"Ältere Personen sind nicht nur öfters von einer Erkrankung mit dem Coronavirus
betroffen, sondern bei dieser Personengruppe besteht auch ein erhöhtes Risiko
eines schweren oder tödlichen Verlaufs", sagt Oberbürgermeister Dr. Stephan
Keller.
"Um dieses Risiko zu vermindern, haben wir nun besondere Vorkehrungen
erlassen. Nur gemeinsam können wir mit Hilfe dieser verstärkten Infektions-
schutzmaßnahmen die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen."
Seit dem 16. April 2020 werden durch die Stadt Düsseldorf Zahlen über die
Sterbefälle im Zusammenhang mit COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen
erfasst. Im Zeitraum vom 4. Januar bis zum 2. Februar 2021 ist die Zahl deutlich
angestiegen.
Daher wurde die neue Allgemeinverfügung zum besonderen Schutz dieser
Personengruppe online unter www.duesseldorf.de/bekanntmachungen
veröffentlicht und tritt am heutigen Freitag, 12. Februar, in Kraft.
Diese besagt,
- dass für die vollstationären Einrichtungen, die Leistungender Dauer- und / oder Kurzzeitpflege erbringen sowie für vollstationäre Alten-und Pflegeheime in der Landeshauptstadt Düsseldorf, ab dem 12. Februar 2021ein Betretungsverbot für Besucher*innen gilt.
- davon die Personen ausgenommen sind, die einen tagesaktuellen
negativen PoC-Antigen-Test vorweisen können. Außerdem Personen, bei denen aus medizinischen oder sozial-ethischen Gründen kein PoC-Antigen-Test durchgeführt werden kann.
- die genannten Einrichtungen verpflichtet sind, vor Ort eine kostenfreie Testung für Besucher*innen anzubieten.
- die unter 1. genannten Einrichtungen dazu verpflichtet sind, ihren Bewohner*innen mindestens alle drei Tage die Durchführung eines PoC-Antigen-Tests anzubieten.
"Die Maßnahmen sind wichtig, um einen besonderen Schutz für unsere älteren
Mitbürgerinnen und Mitbürger bieten zu können", sagt Stadtdirektor Burkhard
Hintzsche, Leiter des Krisenstabs. "Zusätzlich sollten die gängigen Schutzmaß-
nahmen nach der AHA+A+L-Formel weiterhin konsequent eingehalten werden
- zumal in der Landeshauptstadt die neue Virus-Variante B.1.1.7 nachgewiesen
werden konnte und diese als deutlich ansteckender gilt."
Um bei einer möglichen Verbreitung der Coronavirus-Variante B.1.1.7 schnell
Maßnahmen ergreifen zu können, lässt die Stadt Düsseldorf seit dem
1. Februar 2021 alle positiven PCR-Proben aus dem städtischen Testzentrum
und den mobilen Testdiensten der Stadt zusätzlich auf Virus-Mutationen
untersuchen. In rund jeder fünften untersuchten Probe konnte die britische
Virus-Variante nachgewiesen werden.
Um eine weitere Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus sowie eine Ausbreitung
der neuen Variante B.1.1.7 einzudämmen, werden die Schutzmaßnahmen
besonders in Alten- und Pflegeeinrichtungen verschärft.
Die neue Allgemeinverfügung gilt bis zum 26. Februar 2021.
Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf
Autor:Bruni Rentzing aus Düsseldorf |
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