Demenz ist keine Frage des Alters
Demenz ist keine Frage des Alters
Demenz ist keine Frage des Alters
Frank ist 42 Jahre alt und Vater von zwei Kindern. Er ist glücklich verheiratet und beruflich als Anwalt sehr erfolgreich. Er treibt regelmäßig Sport und ernährt sich sehr gesund. In seiner Kanzlei arbeiten inzwischen drei angestellte Anwältinnen. In letzter Zeit wirkte er sehr gestresst. Er hat zunehmend Durschlafstörungen und fühlt sich tagesüber müde und unkonzentriert. Er merkt, daß er zunehmend vergesslich wird. Seine Frau und auch er führen das auf die zunehmende Arbeitsbelastung und auf die teilweise anstrengenden Mandanten. Er gönnte sich daher mit seiner Familie eine Woche Auszeit. Doch auch während dieser Woche konnte er nicht wirklich zur Ruhe kommen. Er hatte weiterhin Durchschlafstörungen und war gereizt. Bei anhaltender Symptomatik ging er zu seinem Hausarzt, der ein Erschöpfungszustand diagnostizierte. Gegen die Schlafstörungen bekam er Zolpidem verschrieben. Darunter konnte er etwas besser durchschlafen, aber die Konzentrationsstörungen und „diese“ nicht richtig fassbare Vergesslichkeit blieben und nahmen im Verlauf von zwei Jahren deutlich zu. Auch waren trotz der Einnahme von Zolpidem die Schlafstörungen wieder zunehmend. Diesmal kamen auch Einschlafstörungen hinzu und eine zunehmende innere Unruhe. Frank war inzwischen fast 45 Jahre alt. Er litt nun auch unter Stimmungsschwankungen, war im Affekt labil und reduziert schwingungsfähig. Dazu kommt eine zunehmende verbale Aggressivität, die sowohl in der Kanzlei als auch daheim zu Konflikten führte und führt. Auf Anraten seiner Frau ging er erneut zu seinem Hausarzt, diesmal nur widerwillig. Der Hausarzt diagnostizierte eine depressive Verstimmung und verschrieb Frank zusätzlich ein Antidepressivum (Citalopram) zur Stimmungsaufhellung. In den kommenden 2 Jahren nahm die depressive Symptomatik deutlich zu einhergehend mit einer deutlichen Zunahme an verbaler Aggressivität, wobei sich eine deutliche verbale Enthemmung zeigte. Zwei seiner Mitarbeiterinnen kündigten das Arbeitsverhältnis aufgrund seines „unmöglichen“ Verhaltens. Das Verhältnis zu seiner Ehefrau verschlechterte sich zunehmend. Sein Hausarzt empfahl ihm eine ambulante Psychotherapie, die er mit den Worten „Ich bin doch nicht verrückt!“ kategorisch ablehnte. Sein Arbeitszimmer in seinem Haus schloss er fort an ab, weil er seiner Frau nicht mehr traute. Er hatte Angst, daß sie seine Unterlagen aus dem Zimmer entwenden würde. Vier Wochen nach seinem 46 Geburtstag synkopierte er an seinem Arbeitsplatz. Bei Verdacht auf einer kardialen Synkope wurde er mittels des RD ins Krankenhaus gebracht. Neben einer kardiologischen Abklärung- erfolgte auch eine cerebrale Bildgebung, die wie die kardiologischen Befunde völlig unauffällig war. Doch auch den behandelnden Ärzten sind die Verhaltensauffälligkeiten und die ausgeprägten Schlafstörungen nicht entgangen. Diese führten sie auf die depressive Erkrankung zurück und auf eine „Überarbeitung“. Im Entlassungsbrief wurde ein Schlaganfall explizit ausgeschlossen wie auch eine kardiale Erkrankung. Der konsiliarisch hinzugezogene Psychiater diagnostizierte eine „Akute Belastungsreaktion“ und empfahl eine Aufdosierung des Citalopram und ggf. eine Ergänzung mit Mirtazapin nachts. Herr Frank konnte mit Hilfe des Mirtazapin in Kombination mit Zolpidem etwas besser schlafen und half zunehmend mit Wein nach. Die Wutausbrüche und die verbalen Entgleisungen gegenüber seiner Frau und seinen Mitarbeitern nahm deutlich zu. Seine Ehefrau drohte mit Scheidung und seine Mitarbeiter mit Kündigung. Doch auch diese Drohungen änderten nichts an seinem Verhalten. Inzwischen ist Herr frank der festen Überzeugung, daß sich seine Frau und seine Mitarbeiter gegen ihn verschworen haben, weil sie (die Ehefrau) die Firma und seine Kinder an sich reißen will. Bei einer Auseinandersetzung griff er seine Frau mit einem Brotmesser an und verletzte sie an den Händen, danach floh er in seine Kanzlei und verbarrikadierte sich. Die Ehefrau alarmierte die Polizei. Diese zog aufgrund der Eigen- und Fremdgefährdung das Ordnungsamt hinzu, um Herrn Frank in eine Psychiatrie einzuweisen bei
wahnhafter Störung und massiver verbaler und non-verbaler Aggressivität. Per PsychKG wurde Herr Frank in die nächste Psychiatrie eingewiesen und dort für 6 Wochen bei ausgeprägter Fremdgefährdung auf der geschlossen-geschützten Abteilung untergebracht. Die behandelnden Psychiater diagnostizierten eine wahnhafte Depression und begannen die antidepressive Medikation anzupassen und kombinierten diese mit einem Neuroleptikum. Darunter waren die Symptome deutlich rückläufig. Herr Frank war ruhiger und zugänglicher, aber weiterhin vergesslich. Nach 6 Wochen wurde er auf eine offene Station verlegt, weil keine Fremd- oder Eigengefährdung mehr gegeben war. Inzwischen übernahm die Ehefrau die Verwaltung der Kanzlei und war dabei völlig überfordert. Herr Frank fühlte sich wieder gesund, um seine Arbeit aufnehmen zu können. Er verließ nach nur zwei Tagen auf der offenen Station die Klinik gegen ärztlichen Rat und auf eigene Verantwortung. Die erste Woche verlief einigermaßen geordnet. Doch danach kam es bei Herren Frank erneut zu verbalen aggressiven Ausbrüchen. An einem Montag fünf Monate nach der Entlassung aus der Psychiatrie fiel ihm auf dem Weg nach Hause ein, daß er einen wichtigen Termin vergessen hatte, der allerdings erst am kommenden Montag wäre. Völlig aufgeregt und wütend wendete er auf einer stark befahrenen Landstraße und verursachte einen schweren Unfall mit zwei leichtverletzten Personen. Er selbst hat sich eine Beinfraktur zugezogen. Diese wurde notfallmäßig operiert und mit einem Fixateur externe behandelt. Während des stationären Aufenthaltes fiel die Vergesslichkeit auf und zwei Tage nach der Operation wurde der Herr Frank delirant. Er war aggressiv, hatte optische Halluzinationen und versuchte trotz der frischen Fraktur aufzustehen. Daher mußte er mit Zustimmung des Richters fixiert werden. Eine Verlegung in die Psychiatrie war aufgrund der frischen Operation nicht möglich. Der diensthabende Neurologe wurde hinzugezogen. Dieser empfahl eine neurologische Abklärung. Neben einer cerebralen Bildgebung sollte zum Ausschluß einer ZNS-Entzündung auch eine Lumbalpunktion erfolgen. Dabei sollen aufgrund der auffälligen Vergesslichkeit, die nach Angaben der Ehefrau, in den letzten 5 Jahren deutlich zugenommen haben, die Demenzparameter mitbestimmt werden. Einfache Testungen wie DemTect, MMST konnten aufgrund seines Verhaltens nicht durchgeführt werden. Die Bildgebung (MRT-Kopf) zeigte eine leichte globale Atrophie, jedoch keine Hinweise für einen entzündlichen Prozeß, Raumforderung, Blutung oder Ischämie. Damit waren sich die behandelnden Chirurgen sicher, daß es sich hier um ein sogenanntes „Durchgangssyndrom“ handelt. Die ersten Liquorbefunde (Hirnflüssigkeit) waren unauffällig. Doch nach wenigen Tagen waren auch die restlichen Liquorergebnisse da. Sie zeigten die typische Konstellation für eine Demenz vom Alzheimer-Typ. Herr Frank war inzwischen wieder entfixiert und ließ sogar neuropsychologische Testungen zu. Diese zeigten, daß es sich hier um eine mittelgradige dementielle Erkrankung handelt. Herr Frank war aufgrund der Schwere der Erkrankung nicht mehr geschäftsfähig. Auch dürfte er nach einem Gutachten kein Kraftfahrzeug mehr führen. Neben der Beinfraktur stand nun im Entlassungsbrief auch die Diagnose Demenz vom Alzheimer-Typ < 65 Jahren, denn Herr Frank war nicht mal 50 Jahre alt! Seine Ehefrau war völlig verzweifelt und existenziell bedroht. Die Kanzlei lief nicht. Herr Frank konnte nicht alleine zuhause gelassen werden, weil er Hinlauftendenzen(Weglauftendenzen) hatte. Auch konnte sie nicht schlafen, weil sein Tag-Nachtrhythmus völlig gestört war. Er machte die Nacht zu Tage. Frau Frank sah sich gezwungen Hilfe zu holen. Eine gesetzliche Betreuung wurde seitens der Ärzte befürwortet. Aber Frau Frank sah sich nicht dazu in der Lage, daher wurde vom Amtsgericht ein neutraler professioneller gesetzlicher Betreuer eingesetzt. Dieser half der Familie die Kanzlei zu verkaufen. Frau Frank wurde in der Kanzlei als Bürokraft angestellt. Herr Frank musste erneut psychiatrisch aufgenommen werden, weil er dem gesetzlichen Betreuer gegenüber aggressiv wurde und ihn erschlagen wollte. Frau Frank hat inzwischen die Scheidung eingereicht. Seine Kinder sind in der Schule auffällig. Während Herr Frank in der Psychiatrie behandelt wird, sucht sein Betreuer ein
Heim, um ihn dort unterbringen zu können. Frau Frank zog vor einigen Wochen mit den Kindern in eine Wohnung, um alles einigermaßen vergessen zu können. Das große Haus sei kaum zu halten und es erinnere sie an die schlimmen Zeiten. Das Haus wurde vermietet. So kann sie von der Miete zumindest finanziell durchatmen. Allerdings werden wohl auch Kosten für die Heimunterbringung Ihres Mannes auf sie zukommen. Sie wisse dann allerdings nicht, was sie machen soll. Inzwischen hat sie selbst schwere Schlafstörungen und leidet unter einer enormen inneren Unruhe und Stimmungsschwankungen, was nicht selten die Kinder zu spüren bekommen. Der Hausarzt hilft ihr mit Zolpidem.
Die Suche nach einem geeigneten Heim für Herren Frank gestaltet sich schwer, weil es zum einen zu wenige Heime gibt für solche Patienten und weil zum anderen aktuell alle Plätze der entsprechenden Heime belegt sind. Somit verlängert sich der Aufenthalt in der Psychiatrie. Andere Angehörige hat Herr Frank nicht.
Mimoun Azizi
Autor:Mimoun Azizi aus Düsseldorf |
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