Landeshauptstadt Düsseldorf - Was ist los in Düsseldorf? - Corona-News und Ordnungsamt
Das Wichtigste auf einem Blick - Oh nein!!! - 7-Tages-Inzidenz heute: 61.6 / Vortag: 59.7 - OSD + 3. Welle ~
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Die Zahlen im Überblick:
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Wenn ich das alles lese...
dann fällt mir nix mehr dazu ein!
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Ordnungsamt Düsseldorf
15.03.2021, 18:50 Uhr
OSD stellt flüchtende Restaurantgäste
58 Einsätze im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung verzeichnete der Ordnungs- und Servicedienst (OSD)
der Landeshauptstadt Düsseldorf von Freitag, 12. März, bis Sonntag, 14. März.
Freitag, 12. März
Im Rahmen des uniformierten Streifendienstes ahndeten Einsatzkräfte des
OSD in der Altstadt gegen 19 Uhr drei Verstöße gegen das Verweilverbot
mit der Einleitung entsprechender Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Bei der Nachkontrolle eines Restaurants in Oberkassel gegen 19.30 Uhr
trafen OSD-Mitarbeiter sechs am Tisch sitzende Gäste an.
Diese versuchten über den Hinterausgang zu flüchten und versteckten sich
mit Weinflaschen und Weingläsern in einem Holzverschlag. Nachdem alle
Anwesenden von den Einsatzkräften des OSD nach einem weiteren
Fluchtversuch festgesetzt werden konnten, wurden unter Hinzunahme
weiterer OSD-Kräfte die Personalien der Beteiligten aufgenommen.
In dem Betrieb wurden außerdem dieselben Kellnerinnen wie bei der
Kontrolle am Vortag und der Inhaber angetroffen. Der Betrieb wurde
nach Aufforderung durch den Inhaber geschlossen. Die OSD-Mitarbeiter
versiegelten drei Notausgänge im Innenhof und die Eingangstür an der
Straße. Entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Samstag, 13. März
Während der Begleitung einer Demonstration in Carlstadt wuchs
die Anzahl der Teilnehmenden aufgrund des Zusammenschlusses mit
einer weiteren Demonstration auf rund 2.000 Menschen an.
Die Einsatzkräfte des OSD ahndeten am Samstag insgesamt 42 Verstöße
gegen die Maskenpflicht.
Sonntag, 14. März
Im Rahmen des Streifendienstes ahndeten Einsatzkräfte des OSD
drei Verstöße gegen die Maskenpflicht und einen Verstoß gegen
die Kontaktbeschränkungen.
Entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
OSD-Einsatzzahlen
Insgesamt verzeichnete der OSD von Freitag, 12. März, bis Sonntag, 14. März,
168 Einsätze, von denen 58 im Zusammenhang mit der Überwachung oder
Durchsetzung der Coronaschutzverordnung standen.
Die Gesamtzahl der qualifizierten Gesamteinsätze des OSD seit dem
18. März 2020 beziffert sich auf 22.606, von denen 10.783 Bezug zur Umsetzung
der Coronaschutzverordnung hatten. In der Leitstelle gingen 46 Anrufe zum
Thema Coronaschutz ein. Die Gesamtzahl der zum Thema "Corona" seit dem
18. März 2020 in der OSD-Leitstelle eingegangenen Anrufe beläuft sich auf 14.884.
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Wo ist denn der Verstand geblieben???
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Corona-Lockdown
bis 28. März verlängert:
Publikumsverkehr bleibt
weiter eingeschränkt
Während des erneut verlängerten Corona-Lockdowns bis einschließlich
28. März bleiben auch die Dienststellen der Stadt weitestgehend geschlossen.
Die Dienstleistungen der Stadtverwaltung werden - soweit möglich - über das
Online-Angebot und über Notdienste in eingeschränkter Form fortgeführt.
In städtischen Gebäuden gilt die Tragepflicht von medizinischen Mund- und
Nasenschutz-Masken.
Die von den Ländern und der Kanzlerin am 3. März 2021
beschlossene erneute Verlängerung des Lockdowns macht es auch bei der
Stadtverwaltung erforderlich, den Publikumsverkehr weiter einzuschränken,
um auch hier die Kontakte und Übertragungsrisiken des COVID-19-Virus
möglichst gering zu halten.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller erklärt dazu: "Wir werden in
vernünftigen Schritten die Stadtverwaltung wieder öffnen. Doch zum
jetzigen Zeitpunkt bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich,
wo es möglich ist, auf das persönliche Vorsprechen in einem Amt zu
verzichten und stattdessen die Möglichkeiten zur Online-Kontakt-
aufnahme zu nutzen.
Es gilt, nach wie vor Zusammenkünfte von Menschen - so weit es geht -
zu reduzieren, um die Verbreitung des Virus eindämmen zu können.
Wir müssen weiterhin wachsam und geduldig sein."
Wichtig bei Präsenzterminen:
Auch in städtischen Dienststellen besteht die Tragepflicht eines
medizinischen Mund- und Nasenschutzes - dazu zählen neben
OP-Masken auch FFP2 und vergleichbare Masken wie KN95,
N 95 laut § 3 Abs. 1 CoronaSchVO - sowohl für Bedienstete als
auch für Kunden!
Weiteres dazu hier: (Bitte drücken)!
Quelle: RKI und Landeshauptstadt Düsseldorf
Autor:Bruni Rentzing aus Düsseldorf |
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