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Click & Meet ab Samstag, 8. Mai 2021 wieder möglich Infos für den 7-Tages-Inzidenzbereich 100 bis 150
07.05.2021, 12:55 Uhr
Click & Meet ab Samstag
wieder möglich
Nach der aktuellen
Allgemeinverfügung...
des Landes NRW gelten ab Samstag, 8. Mai 2021, die Regelungen
des Bundesinfektionsschutzgesetzes für den 7-Tages-Inzidenzbereich
100 bis 150. Danach ist auch das sogenannte "Click & Meet" im Einzel-
handel am Samstag wieder möglich.
Die Allgemeinverfügung des Landes ist hier veröffentlicht:
210506_av_gem._ss_28b_ifsg.pdf (mags.nrw)
Die Regelungen für die
Inzidenz 100 bis 150:
Private Kontakte: Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person.
Ausgangsbeschränkung: Von 22 bis 5 Uhr. Individualsport wie joggen,
alleine (nicht auf Sportanlagen) bis 24 Uhr erlaubt.
Ausnahmen der Ausgangssperre: Wege zur Arbeit, Gassi gehen,
medizinische Hilfe.
Lokale Maskenpflicht: Ja. Die Maskenpflicht gilt im Altstadtbereich
auch entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese vor dem KIT bis
zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 22 Uhr. In der Innenstadt
(Königsallee/Schadowstraße) täglich von 10 bis 19 Uhr und auf den
Plätzen am Hauptbahnhof von 6 bis 22 Uhr.
Bereiche: www.corona.duesseldorf.de/av-maskenpflicht.
Die Maskenpflicht, sowie auch das Abstandsgebot, gilt auch für
Geimpfte und Genesene.
Schulen: Wechselunterricht. Zwei Mal pro Woche
Kita: Eingeschränkter Regelbetrieb.
Freizeiteinrichtungen: Geschlossen.
Museen/Gedenkstätten: Geschlossen.
Schwimmbäder: Geschlossen.
Zoologische Gärten/Wildpark: Außenbereiche geöffnet.
Zugang nur mit negativem Test . Geimpfte (14 Tage nach letzter
Impfung) und Genesene mit entsprechender Bescheinigung.
Medizinische körpernahe Dienstleistungen: Erlaubt.
Friseure und Fußpflege: Erlaubt mit FFP2-Maske und negativem Testergebnis.
Geimpfte und Genesene mit entsprechender Bescheinigung.
Gastronomie: Geschlossen. Abholung und Lieferdienst möglich.
Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs (z.B. Supermärkte):
Geöffnet. Begrenzte Kundenzahl je nach Größe des Geschäfts, mit Maske.
Zu Geschäften des täglichen Bedarfs gehören: Lebensmittelhandel einschließlich
der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte,
Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen,
Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte,
Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.
Übriger Einzelhandel: Terminshopping mit Test und Maske.
Für Geimpfte (14 Tage nach letzter Impfung) und Genesene
(jeweils mit Bescheinigung) entfällt der Test.
Sport: Im Freien: Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt,
kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre.
Leistungssport: Training für Berufssportler sowie Leistungssportler der
Bundes- und Landeskader erlaubt. Wettkämpfe erlaubt ohne Zuschauer
und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten
Homeoffice: Pflicht für Arbeitgeber, diese anzubieten.
Pflicht für Beschäftigte, diese auszuüben.
Autor:Bruni Rentzing aus Düsseldorf |
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