Landeshauptstadt Düsseldorf - Aktuelle Neuigkeiten - Wichtige Informationen
Click & Meet ab Samstag, 8. Mai 2021 wieder möglich Infos für den 7-Tages-Inzidenzbereich 100 bis 150

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07.05.2021, 12:55 Uhr
Click & Meet ab Samstag
wieder möglich

Nach der aktuellen
Allgemeinverfügung...

des Landes NRW gelten ab Samstag, 8. Mai 2021, die Regelungen
des Bundesinfektionsschutzgesetzes für den 7-Tages-Inzidenzbereich
100 bis 150
. Danach ist auch das sogenannte "Click & Meet" im Einzel-
handel am Samstag wieder möglich
.

Die Allgemeinverfügung des Landes ist hier veröffentlicht:
210506_av_gem._ss_28b_ifsg.pdf (mags.nrw)

Die Regelungen für die
Inzidenz 100 bis 150:

Private Kontakte: Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person.

Ausgangsbeschränkung: Von 22 bis 5 Uhr. Individualsport wie joggen,
alleine (nicht auf Sportanlagen) bis 24 Uhr erlaubt.

Ausnahmen der Ausgangssperre: Wege zur Arbeit, Gassi gehen,
medizinische Hilfe.

Lokale Maskenpflicht: Ja. Die Maskenpflicht gilt im Altstadtbereich
auch entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese vor dem KIT bis
zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 22 Uhr. In der Innenstadt
(Königsallee/Schadowstraße) täglich von 10 bis 19 Uhr und auf den
Plätzen am Hauptbahnhof von 6 bis 22 Uhr.

Bereiche: www.corona.duesseldorf.de/av-maskenpflicht.
Die Maskenpflicht, sowie auch das Abstandsgebot, gilt auch für
Geimpfte und Genesene.

Schulen: Wechselunterricht. Zwei Mal pro Woche

Kita: Eingeschränkter Regelbetrieb.

Freizeiteinrichtungen: Geschlossen.

Museen/Gedenkstätten:
Geschlossen.

Schwimmbäder:
Geschlossen.

Zoologische Gärten/Wildpark: Außenbereiche geöffnet.
Zugang nur mit negativem Test . Geimpfte (14 Tage nach letzter
Impfung) und Genesene mit entsprechender Bescheinigung.

Medizinische körpernahe Dienstleistungen: Erlaubt.

Friseure und Fußpflege: Erlaubt mit FFP2-Maske und negativem Testergebnis.
Geimpfte und Genesene mit entsprechender Bescheinigung.

Gastronomie: Geschlossen. Abholung und Lieferdienst möglich.

Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs (z.B. Supermärkte):
Geöffnet. Begrenzte Kundenzahl je nach Größe des Geschäfts, mit Maske.
Zu Geschäften des täglichen Bedarfs gehören: Lebensmittelhandel einschließlich
der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte,
Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen,
Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte,
Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.

Übriger Einzelhandel:
Terminshopping mit Test und Maske.
Für Geimpfte (14 Tage nach letzter Impfung) und Genesene
(jeweils mit Bescheinigung) entfällt der Test.

Sport: Im Freien: Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt,
kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre.

Leistungssport: Training für Berufssportler sowie Leistungssportler der
Bundes- und Landeskader erlaubt. Wettkämpfe erlaubt ohne Zuschauer
und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten

Homeoffice: Pflicht für Arbeitgeber, diese anzubieten.
Pflicht für Beschäftigte, diese auszuüben.

Autor:

Bruni Rentzing aus Düsseldorf

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