Uniklinik Düsseldorf: Neue Regelungen
Besucher müssen ab Samstag getestet sein

Düsseldorf: Besucher müssen unabhängig vom Impfstatus getestet sein: Diese Regelung gilt ab Samstag, 12. Februar, an der Uniklinik Düsseldorf.  | Foto: Archiv
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Besucher müssen unabhängig vom Impfstatus getestet sein: Diese Regelung gilt ab Samstag, 12. Februar, an der Uniklinik Düsseldorf. Das bedeutet, dass an den 13 Kontrollpunkten künftig ausschließlich kontrolliert wird, ob ein aktueller (max. 24 Stunden zurückliegender) negativer Antigentest oder PCR-Test (max. 48 Stunden) eines zugelassenen Testzentrums vorliegt. Der Testnachweis wird mit einem amtlichen Lichtbilddokument (z.B. Personalausweis) abgeglichen. Grund für die Anpassung der Regelungen ist das aktuell massive Infektionsgeschehen.

Testmöglichkeiten gibt es unter anderem direkt auf dem UKD-Gelände: Eine Online Terminvereinbarung ist hier möglich: https://cov-21.de/. Eine Übersicht der Stadt Düsseldorf über weitere Testzentren gibt es hier: https://corona.duesseldorf.de/schnelltest

Besuche dürfen künftig ausschließlich zwischen 14 und 18 Uhr erfolgen und sind wie folgt geregelt:
• Maximal ein Besuch pro Tag
• Maximal ein Besuch gleichzeitig pro Patientenzimmer
• Maximal eine Stunde pro Patient und Tag

Für besonders sensible Bereiche (z.B. Intensivstationen, Palliativmedizin) gelten gegebenenfalls abweichende Regelungen für Besuche, ebenso in der Geburtshilfe (www.uniklinik-duesseldorf.de/geburtshilfe) und der Kinderklinik. Hier ist eine vorherige Abstimmung sinnvoll. Auch für die Begleitung sterbender Patientinnen und Patienten können nach Rücksprache mit dem Personal vor Ort gesonderte Regelungen greifen.

Patient und Begleitpersonen, die das UKD aufgrund einer planbaren Behandlung aufsuchen, wird ebenfalls dringend ein Vorab-Test empfohlen. Auch für sie findet eine Kontrolle statt. Sie erhalten ein Kennzeichnungsarmband, wenn sie den geforderten Nachweis erbringen können. Selbstverständlich werden alle Patienten unabhängig vom Immun- und Teststatus behandelt.
Patienten, die einen Termin in der Klinik haben, dürfen nur von höchstens einer Person begleitet werden, wenn dies zur Hilfestellung notwendig ist. Auch Begleitpersonen wird dringend ein Vorab-Test empfohlen.

Registrierungs-Bändchen für Besucher

Als Zeichen der korrekt erfolgten Registrierung erhalten die Besucher sowie Begleitpersonen ein tagesaktuell wechselndes Registrierungs-Bändchen. Ohne gültiges Registrierungs-Bändchen erhalten Besucher keinen Zutritt zu den Stationen und Gebäuden des UKD. Verstöße gegen diese Regeln – und damit gegen die Coronaschutzverordnung – können als Ordnungswidrigkeiten mit hohen Geldstrafen belegt werden.

Für ambulante Patienten, die Ambulanzen mit separaten Zugängen aufsuchen, sowie etwaige Begleitpersonen dieser Patienten findet die Überprüfung des Testnachweises an den Anmeldungen der Ambulanzen statt.

Autor:

Andrea Becker aus Essen-Borbeck

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