Aus aktuellem Anlass mein Tipp zum Fotografierverbot in Einkaufspassagen
Düsseldorf: Einkaufspassagen und Discounter
Aus aktuellem Anlass sei darauf hingewiesen, dass das fotografieren in den Düsseldorfer Einkaufspassagen verboten ist.
Dies gilt sowohl für die Kö-Passage, wie die Schadow-Arkaden, die Düsseldorf Arcaden und für das Sevens oder das CentrO in Oberhausen sogar im Liebeskind Gebäude dem KÖ - Bogen soll und wird es so sein.
Ich habe mich heute noch mal darauf erkundigt:
"Leider erteilt das Center -Management auch für unsere Hobby- Aktionen keinerlei Ausnahmen"
Das Gleiche gilt auch für Kaufhäuser und diversen Discounter.
Hier wurden neulich schon Personen zur Anzeige gebracht, dort werden sie mit Bussgelder , Hausverbot usw.geahndet.
Da es im Allgemeinen in der Hausordnung steht, und dafür keinen besonderes Zeichen vorhanden sein muss, besteht dort also automatisch ein Fotografier- Verbot.
Wichtig ist man sollte immer fragen und es sich schriftlich geben lassen.
©alle Recherchen und Inhalte sind von mir zum Wohle der Öffentlichkeit gedacht.
Und hier findet ihr noch mehr Rechtsgrundlagen die sehr wichtig sind.
Recht am Bild
GlG.Jupp
Autor:Jupp Becker aus Düsseldorf |
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