Altersvorsorgepflicht nur bei Wahlfreiheit bei der Umsetzung

OTTO KENTZLER, Präsident des ZDH | Foto: ZDH
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Eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige kann nach Ansicht von Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), nur funktionieren, wenn eine größtmögliche Wahlfreiheit hinsichtlich des Durchführungsweges sicher gestellt wird. Vor der letzten Sitzung des Rentendialogs forderte er darüber hinaus gegenüber den Ruhr-Nachrichten: „Gleichzeitig muss die Handwerkerrentenversicherungspflicht abgeschafft werden.“

Kombirente: „Mit der Kombirente wird ein Vorschlag des ZDH aufgegriffen. Durch eine Vereinfachung und Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen dürfte zukünftig die Teilrente auch für das Handwerk eine Option für den gleitenden Übergang in den Ruhestand darstellen.“

Zuschussrente: „Der ZDH lehnt die geplante Einführung der Zuschussrente ab. Sie bedeutet eine Leistungsausweitung für die gesetzliche Rentenversicherung. Das führt zu einer weiteren Belastung der Beitragszahler. Es ist auch nicht erklärlich, warum einige Versicherte einseitig zu Lasten aller Beitragszahler besser gestellt werden sollen. Wenn überhaupt, sollte diese fürsorglich motivierte Leistung steuerfinanziert werden.“

Altersvorsorgepflicht für alle selbstständig tätigen Erwerbspersonen: „Die Altersvorsorgepflicht kann ein angemessenes Instrument werden, um zukünftig bei diesem Personenkreis Altersarmut zu vermeiden. Wichtig ist jedoch angesichts dieses heterogenen Kreises, dass eine größtmögliche Wahlfreiheit hinsichtlich des Durchführungsweges sicher gestellt wird. Ebenso ist ein weitreichender Vertrauensschutz mit umfassenden Übergangsregelungen notwendig. Gleichzeitig muss die Handwerkerrentenversicherungspflicht abgeschafft werden.“

Quelle: ZDH

Zu Handwerksthemen finden Sie ebenfalls Beiträge unter http://malerillu.de. , dem Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf sowie unter http://malerdüsseldorf.de und http://energie-und-fassade.de

Autor:

Heiner Pistorius aus Düsseldorf

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