Düsseldorf: Wichtige Hinweise zu Corona-Quarantäne
Ab sofort beträgt die Quarantänezeit nur noch 10 statt 14 Tage

Düsseldorf - Wie bereits gemeldet hat das Robert-Koch-Institut (RKI) die Empfehlungen zur Quarantäne/Isolierung für Personen mit positivem SARS-CoV-2-Nachweis geändert: Ab sofort beträgt die Quarantänezeit nur noch zehn statt bisher 14 Tage.  | Foto: Pixabay
  • Düsseldorf - Wie bereits gemeldet hat das Robert-Koch-Institut (RKI) die Empfehlungen zur Quarantäne/Isolierung für Personen mit positivem SARS-CoV-2-Nachweis geändert: Ab sofort beträgt die Quarantänezeit nur noch zehn statt bisher 14 Tage.
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Wie bereits gemeldet hat das Robert-Koch-Institut (RKI) die Empfehlungen zur Quarantäne/Isolierung für Personen mit positivem SARS-CoV-2-Nachweis geändert: Ab sofort beträgt die Quarantänezeit nur noch zehn statt bisher 14 Tage. Dadurch ist die Zahl der Menschen, die sich Corona bedingt in Quarantäne befinden, gesunken. Ausnahmen von der neuen Quarantäneregel bestehen für Personen, die aufgrund ihrer Covid-19-Erkrankung sauerstoffpflichtig waren sowie für Bewohner von Altenheimen (siehe hierzu: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Entlassmanagement.pdf?__blob=publicationFile). Diese Änderung hat keinerlei Einfluss auf die Inzidenz oder damit in Verbindung stehenden Maßnahmen.

Von M. Bergmann

Kontaktpersonen von positiv Getesteten müssen ebenfalls ermittelt und informiert werden. Als Kontaktperson der Kategorie I gilt, wer innerhalb der letzten zwei Wochen engen Kontakt (ohne ausreichenden Schutz und Abstand länger als 15 Minuten) zu einer positiv getesteten Person hatte. Die Person muss sich dann für 14 Tage in Quarantäne begeben, weil sie sich angesteckt haben kann – auch wenn sie selbst negativ getestet wurde oder (noch) keine Symptome zeigt. Wer mit einer positiv getesteten Person zusammen wohnt muss 14 Tage ab dem letzten möglicherweise infektiösen Kontakt in Quarantäne. Ist eine räumliche Trennung nicht möglich, kann die Quarantäne also bis zu 24 Tage nach Symptombeginn des positiven Falls dauern.

An Covid-19-Erkrankte mit leichtem Krankheitsverlauf gelten nach zehn Tagen bei Vorliegen von mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit als genesen. Bei schwerem Krankheitsverlauf - mit Sauerstoffgabe - gelten sie nach den zehn Tagen erst dann als genesen, wenn zusätzlich ein negativer Coronatests vorliegt. Bewohner*innen in Alten- und Pflegeeinrichtungen gelten nach zehn Tagen und 48 Stunden Symptomfreiheit erst bei Vorliegen eines zusätzlichen negativen Testergebnisses als genesen.

Für Fragen zum Thema "Coronavirus" hat die Landeshauptstadt ein Informationsportal eingerichtet unter der Adresse www.duesseldorf.de/corona. Weitere Informationen rund um das Thema Quarantäne gibt es auf der entsprechenden Unterseite unter https://corona.duesseldorf.de/zielgruppen/infizierte/quarantane.

Autor:

Andrea Becker aus Essen-Borbeck

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