Landeshauptstadt Düsseldorf - Corona-Schnelltests ab 11.10.2021 nicht mehr kostenlos - Impfen bleibt kostenfrei
Ab Montag 11. Oktober sind Schnelltests nicht mehr gratis; Impfen aber doch!
08.10.2021, 16:20 Uhr
Corona-Schnelltests ab
11. Oktober grundsätzlich
nicht mehr kostenlos -
Impfen bleibt kostenfrei
♥
Durch die neuen Testverordnungen des Bundes und des Landes
sind Corona-Schnelltests (PoC-Antigen-Tests), also die sogenannten
"Bürgertests", ab Montag, 11. Oktober, nicht mehr kostenlos.
Kostenfrei bleiben hingegen die Impfungen - zum Beispiel in den
dezentralen Impfstellen und am Impfmobil.
Die Impfstellen am Hauptbahnhof und am U-Bahnhof Heinrich-Heine-Allee
sind montags bis freitags von 10 bis 17.30 Uhr geöffnet, zudem fährt das
Impfmobil wechselnde Standorte an. Eine Vorab-Anmeldung ist nicht nötig,
es wird lediglich ein Personalausweis benötigt. Wer einen Impfausweis besitzt,
sollte diesen ebenfalls mitbringen. Weitere Infos und die Standorte des Impfmobils
sind auf dem Coronaportal zu finden unter corona.duesseldorf.de/impfen
In den Herbstferien werden Schülerinnen und Schüler vom 11. bis 24. Oktober
nicht im regelmäßigen Testzyklus in der Schule getestet. Auch in diesem Zeitraum
ist für sie eine kostenfreie Testung in der MEH möglich. Schüler*innen, die sich als
enge Kontaktpersonen freitesten lassen wollen, müssen - anders als während der
Unterrichtszeit - einen PCR-Test vorlegen.
Im städtischen Diagnosezentrum an der Mitsubishi Electric Halle können sich
ab 11. Oktober ausschließlich Personen testen lassen, denen die Schnell- und
PCR-Tests kostenfrei zur Verfügung stehen. Folgende asymptomatische
Personengruppen haben weiterhin einen Anspruch auf kostenfreie Schnelltests:
- Kinder unter 12 Jahren
- Personen, die aus medizinischen Gründen zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können oder drei Monate vor der Testung nicht geimpft werden konnten; darunter insbesondere Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen
- Personen von 12 bis 18 Jahren (bis zum 31. Dezember 2021)
- Schwangere (egal in welchem Stadium der Schwangerschaft; bis zum 31. Dezember 2021)
- Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist (bis zum 31. Dezember 2021)
Für positiv Getestete und enge Kontaktpersonen besteht weiterhin ein Anspruch
auf kostenfreie Testung. Dies gilt auch für Freitestungen gemäß Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO).
Termine können nur über die städtische Corona-Hotline unter der Rufnummer
0211-8996090 vereinbart werden. Infizierte werden zum Ende ihrer Quarantäne
vom Gesundheitsamt kontaktiert, und ihnen wird eine kostenlose Testung an-
geboten (je nach Schwere des Verlaufs PCR- oder Schnelltest).
Darüber hinaus stehen die privaten Testzentren für kostenlose und kostenpflichtige
Testungen zur Verfügung. Eine Auflistung der Teststationen im Stadtgebiet finden
Interessierte im Internet unter https://corona.duesseldorf.de/schnelltest.
Die Terminvereinbarung ist in der Regel online oder telefonisch möglich.
Mit der jeweiligen Testeinrichtung sollte abgestimmt werden, ob und wie
die Abrechnung erfolgt. Über ein telefonisches Kontrollnetz wird zudem
dafür gesorgt, dass die privaten Testmöglichkeiten weiter flächendeckend
erhalten bleiben.
Um sich kostenfrei mittels eines Schnelltests testen zu lassen, müssen neben
dem Personalausweis entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Menschen
etwa, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen
ein Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, wieso sie nicht geimpft werden
können sowie Name, Anschrift und Geburtsdatum und die Daten der ausstellenden
Ärztin bzw. des ausstellenden Arztes. Ähnliches gilt für die anderen berechtigten
Personengruppen. Bei Kindern unter 12 Jahren bzw. unter 18 Jahren ist der
Personalausweis ausreichend.
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
ist zu finden unter www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-09-29_coronatestquarantaenevo_ab_11.10.2021_lesefassung.pdf.
Die Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
ist zu finden unter www.bundesanzeiger.de/pub/publication/EaknuyebqGE4JSI7pwk/content/EaknuyebqGE4JSI7pwk/BAnz+AT+21.09.2021+V1.pdf?inline.
Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf
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Weitere wichtige Infos:
Autor:Bruni Rentzing aus Düsseldorf |
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