Düsseldorf-Angermund: Hitzige Debatte um die Angermunder Baggerseen Angermund
Zunehmende Vermüllung und Missachtung des Badeverbots
In der letzten Sitzung der Bezirksvertretung 5 Ende August hatte die CDU-Fraktion einen Antrag eingereicht, der sich wieder einmal mit den Problemen der Angermunder Baggerseen befasst. Danach erfreuen sich die Seen in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit, was insbesondere zahlreiche Besucher aus dem Umland anlockt. Diese halten sich allerdings nicht an das bestehende Badeverbot. Darüber hinaus führen eine zunehmende Vermüllung des Geländes, Lärmbelästigungen, sogenannte Wildpinkler sowie der sich herausgebildete FFK-Bereich zu unzumutbaren Zuständen.
Von Volker Jipp
Da die praktizierten Zufahrtsbeschränkungen in die Wohngebiete seit 2015 nicht mehr erfolgen, kommt es ferner immer wieder zu unhaltbaren Parksituationen. Die Verwaltung sollte deshalb aufgefordert werden, ein entsprechendes Konzept zur Naherholung unter der Beteiligung der Bezirksvertretung sowie den Bürgerinnen und Bürgern zu erstellen.
Beschränkungen sollen wieder in Kraft treten
In der hitzigen Debatte verfolgte die SPD das Ziel, diesen Antrag in erster Linie wegen der bevorstehenden Kommunalwahlen zu kippen, andere sprachen sich deshalb lediglich für eine Verschiebung aus. Jürgen Gocht von den Grünen/Bündnis 90 verwies darauf, dass man ein derartiges Konzept schon einmal eingereicht habe, der damalige OB aber dieses vor allem wegen des Vogelschlaggutachtens nicht unterzeichnen wollte.
Das Vogelschlaggutachten wurde erstmalig 1975 im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH erstellt. Als Vogelschlag wird allgemein die Kollision eines Vogels mit einem Flugzeug bezeichnet. In den Jahren 1988/89 und 2000 erfolgten Fortschreibungen. Als Ergebnis dieser Gutachten wurde eine sogenannte „bird-control“ eingerichtet. Hierbei werden unter anderem monatlich die Wasservogelbestände aller Baggerseen im Düsseldorfer Norden erfasst und dokumentiert.
Auswärtige Besucher halten sich nicht an das Badeverbot
Das letzte bekannte Gutachten basiert auf den Daten bis zum Jahr 2013 und wurde 2016 erstellt. Obwohl in den vergangenen sechs Jahren die Vogelschlagereignisse in ganz Deutschland leicht gestiegen sind, sind diejenigen mit Schäden in Düsseldorf weiterhin zurückgegangen.
Grundsätzlich scheint die Verwaltung am Konzept einer ruhigen, landschaftsbezogenen Erholung ohne Badenutzung gemäß dem Ratsbeschluss aus 2003 festzuhalten. Eine Badenutzung ist wegen der bestehenden Schutzkategorien (Landschaftsschutzgebiet und Wasserschutzzone) ausgeschlossen. Bei dem Angermunder Baggersee wird darüber hinaus auch noch vermutet, dass es sich nach der „Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie" der EU um ein geschütztes Biotop handelt, was generell eine offizielle Badenutzung ausschließt.
Die nach einem Antrag zur Geschäftsordnung erfolgte Abstimmung brachte fünf Nein-Stimmen und null Enthaltungen, weshalb der Antrag mehrheitlich angenommen worden ist. Man darf also gespannt sein, welche Lösungsmöglichkeiten die Verwaltung dieses Mal zur Gesamtproblematik vorbringen wird. Solange jedenfalls das Vogelschlaggutachten noch Bestand hat, ist es mit der bisher verfolgten Hinhaltetaktik nicht mehr getan, denn die überwiegend auswärtigen und mit dem Pkw anreisenden Besucher halten sich einfach nicht an das Badeverbot.
Autor:Andrea Becker aus Essen-Borbeck |
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