Zum 1. Februar: Düsseldorfs Umweltzone wird ausgeweitet
Eine zusammenhängende, großräumige Umweltzone Düsseldorf wird ab
dem 1. Februar eingerichtet. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Pressedienstes der Landeshauptstadt Düsseldorf hervor. Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 1 und 2, also solche ohne beziehungsweise mit roter Plakette, dürfen nicht in die Umweltzone einfahren. Sie umfasst nach der Erweiterung weite Teile des Stadtzentrums. Die Autobahnen bleiben zur Sicherung des Durchgangsverkehrs von den Verkehrsverboten weiterhin ausgenommen.
Die Notwendigkeit der Ausweitung der Düsseldorfer Umweltzone ergibt sich im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Düsseldorf. Durch die Bezirksregierung Düsseldorf wurde die Notwendigkeit zusätzlicher Handlungen zur Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte festgestellt.
Der neue Zuschnitt orientiert sich an den messtechnisch sowie rechnerisch ermittelten Belastungsschwerpunkten im Stadtgebiet für Feinstaub (PM10) und besonders auch für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2).
Wie es in der bisher geltenden Umweltzone schon der Fall ist, werden Fahrzeuge, die im Rahmen der Überwachung ohne oder mit ungültiger Plakette angetroffen werden, durch Polizei und die Außendienstkräfte des Ordnungsamtes erfasst. Dies wird auch in der erweiterten Umweltzone – sobald diese in Kraft ist – der Fall sein. Eine "Übergangsfrist" ist nicht vorgesehen.
Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2014 wird das Einfahrtverbot in die Umweltzone Düsseldorf auf Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 – Fahrzeuge mit gelber Plakette – ausgedehnt. Dieser Schritt wird zeitgleich mit 13 Ruhrgebietsstädten vollzogen.
In Fällen wirtschaftlicher und sozialer Härte können für bestimmte Fahrtzwecke vom Straßenverkehrsamt Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone erteilt werden. Voraussetzung ist jedoch in allen Fällen, dass das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter zugelassen wurde, es nicht nachgerüstet werden kann, für den beantragten Fahrtzweck kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht und eine Ersatzbeschaffung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Weitere Ausnahmen sind für Anwohner und Gewerbetreibende des ab
dem 1. Februar 2013 neu zur Umweltzone hinzukommenden Gebietes
vorgesehen. Auch für bestimmte Gruppen von Schwerbehinderten und
Besitzer von Sonderkraftfahrzeugen wie zum Beispiel, Schwertransporte
oder Schaustellerfahrzeuge sind Ausnahmen möglich. Für Unternehmen
gibt es eine spezielle Fuhrparkregelung.
Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung und weitere Informationen unter http://www.duesseldorf.de/kfz/feinstaub/index.shtml.
Als Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubbelastung der Luft wird die
Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Ruß-Partikelfilter auch im Jahr 2013
staatlich gefördert. Die Förderung beträgt 260 Euro und wird pro Fahrzeug
einmal gezahlt.
Anträge können über http://www.bafa.de/bafa/de/weitere_aufgaben/pmsf gestellt werden.
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