Zu weiches Urteil für OSD Angreifer

„In der Stadtratssitzung vom 19. Mai 2022 fragten wir zu einem massivem Angriff auf drei Mitarbeiter vom Ordnungs- und Servicedienst am 14. Mai 2022 [RAT/218/2022]. Damals erklärte der Beigeordnete Zaum, dass zwei verletzte Dienstkräfte noch am Tag des Übergriffs nach erfolgter ambulanter ärztlicher Behandlung nach Hause entlassen werden konnten und eine Dienstkraft für zwei Tage stationär aufgenommen werden musste. Alle drei haben Verletzungen erlitten, die aktuell auskuriert werden und sind zunächst bis Anfang nächster Woche dienstunfähig,“ erinnert Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER.

„Heute hat das Amtsgericht Düsseldorf diesen Angreifer zu sieben Monaten Gefägnis und 500 Euro Geldstrafe verurteilt. Ordnungsdezernent Christian Zaum begrüßte das Urteil mit den Worten: „Ich hoffe, dass Urteile wie dieses eine abschreckende Wirkung zeigen. Gewalt und Beleidigungen gegen Einsatzkräfte sind inakzeptabel und werden von uns konsequent zur Anzeige gebracht."

Herr Zaum, was ist mit Ihnen los?
Zwei OSD Kräfte mussten aufgrund Verletzungen ambulant behandelt werden.
Eine dritte musste stationär behandelt werden.
Alle waren rund eine Woche krankgeschrieben.
Und dann begrüßen Sie dieses wachsweiche Urteil?

Ist das die Wertschätzung dafür, dass OSD Kräfte in der Altstadt für Ruhe, Ordnung und Sicherheit sorgen wollen?
Herr Zaum, wie würden Sie sich fühlen, wenn sie das eine am eigenen Körper erlebt haben und dann Ihre Presseerklärung lesen düfen?"

Fotos: pixabay und (c) duesseldorf.de

Autor:

Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf

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