ZDH für „wirksame Begrenzung von Ein-Euro-Jobs“

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Der Zentralverband des Deutschen Handwerks plädiert für strenge Kontrollen zur wirksamen Begrenzung von Ein-Euro-Jobs. In einem Statement für die Financial Times Deutschland (9. September 2011) heißt es: „Das Kriterium der Wettbewerbsneutralität muss eingefügt werden – zusätzlich zu den Kriterien des öffentlichen Interesses und der Zusätzlichkeit.

"Für eine wirksame Begrenzung von Ein-Euro-Jobs muss das Kriterium der Wettbewerbsneutralität eingefügt werden. Das soll verhindern, dass von Ein-Euro-Jobbern handwerkliche Tätigkeiten ausgeübt werden, so den Betrieben vor Ort Aufträge entgehen und reguläre Arbeit gefährdet wird. Das Handwerk begrüßt nachdrücklich, dass dieses Erfordernis – zusätzlich zu den Kriterien des öffentlichen Interesses und der Zusätzlichkeit - im Gesetzentwurf vorgesehen ist. Die Regelung sollte so verabschiedet und mit der nötigen Strenge in der Praxis angewendet werden.

Den Wegfall der geplanten Maßnahmepauschale von maximal 150 Euro sieht das Handwerk kritisch. Denn finanzielle Vorgaben sind unverzichtbar, um die Träger öffentlich geförderter Beschäftigung zu einem sparsamen und tatsächlich wirkungsorientierten Mitteleinsatz zu bewegen. Nur so kann erreicht werden, dass öffentlich geförderte Beschäftigung auf schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose fokussiert wird, die nicht über andere wirksame Instrumente wie Betriebspraktika oder Trainingsmaßnahmen in reguläre Beschäftigung integriert werden können."

Quelle: ZDH

Weitere Informationen zu Handwerksthemen finden Sie auch unter http://malerillu.de, dem Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf

Autor:

Heiner Pistorius aus Düsseldorf

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