Ratsherr Torsten Lemmer
Wie steht Düsseldorf gegen Neonazis, Gewaltbereite, Hooligans?

Bei der „Querdenker-Demonstration am 6. Dezember waren viele Rechtsradikale und Gewaltbereite anwesend.

In der WDR Fernsehsendung Aktuelle Stunde wies Rechtsextremismusforscher Alexander Häusler auf die Schläger der Bruderschaft Deutschland, Hooliganbewegungen aus dem Ruhrgebiet und eine Abordnung der Neonazipartei „Die Rechte“ aus Dortmund hin. Gewaltbereite Gruppen wollten vom Demonstrationsplatz in die Altstadt, um dort Randale zu machen.

Eine Gruppe aus dem gewaltbereiten Fußballbereich wurden von den Veranstaltern des Platzes verwiesen. Das setzte die Polizei auch durch und begleitete diese zum Hauptbahnhof.

Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER: „Es ist in der weltoffenen Stadt Heinrich Heines unerträglich, solches zu hören und zu lesen.

Während Gerichte in Bremen und Mannheim Demonstrationen dieser Art für dieses Wochenende verboten hatten, konnte sie hier in Düsseldorf im Rheinpark Golzheim stattfinden.

Deshalb frage ich die Verwaltung, aufgrund welcher Abwägungen und welchem, möglicherweise vorhandenem Handlungskonzept kam die Stadtverwaltung Düsseldorf, anders wie in Bremen und Mannheim zu der Entscheidung, die Querdenker-Demonstration am 06.12.2020 zu erlauben?
Wenn ein Handlungskonzept vorliegt, bitte den Link zum Nachlesen bekanntgeben.

Warum war es der Bruderschaft Deutschland, der Schwesternschaft Deutschland, Hooliganbewegungen aus dem Ruhrgebiet, einer Abordnung der Neonazipartei „Die Rechte“ aus Dortmund, gewaltbereiten „Fußball-Fans“, Nazis, dem „Volkslehrer“ Nikolai Nerling, Gewaltbereiten und Schlägern möglich, trotz der Präsenz der Polizei am Demonstrationsort in so großer Zahl anwesend zu sein?

Was konkret müssen Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller, die Stadtverwaltung und der Stadtrat Düsseldorfs beschließen, damit bestimmten Menschen, wie es bei gewaltbereiten Fußball-Fans schon rechtlich erlaubt ist, der Zutritt auf das Stadtgebiet Düsseldorfs bzw. auch gewissen Düsseldorfern, juristisch einwandfrei den Zutritt zur Stadt bzw. den Zutritt zum Demonstrationsort zu verwehren?

Die Grundrechte auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Gewissens-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit bedeuten jedoch nicht, dass 75 Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs Rechtsextreme und Gewaltbereite in Düsseldorf ihren geistigen Unrat abladen dürfen.

Hier muss Düsseldorf, die Zivilgesellschaft gemeinsam mit Politik und Verwaltung stehen!

Ich bin auf die Antworten sehr gespannt.“

Foto: pixabay

Autor:

Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf

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